![]() Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
13.06.2012 Mit Adolf Hitler ins neue JahrGeldstrafe für den verbotenen GrußPinnow (ipr) Ein 44-jähriger Rechtsextremist aus Kummerow hat wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 20 Euro erhalten. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder. Bei dem 86a-Täter handelt es sich um Sven B. Ihm war vorgeworfen worden, am Neujahrsmorgen gegen 4:00 Uhr in der Notfallaufnahme des Asclepius Klinikums Uckermark in Schwedt gegenüber Polizisten den rechten Arm zum Hitlergruß gehoben und "Heil Hitler" gerufen zu haben. Sven B. soll mit einer Wunde über dem Auge und angetrunken die Notaufnahme betreten haben. Er soll aber die Behandlung verweigert haben. Daraufhin soll er zum Verlassen des Krankenhauses aufgefordert worden sein, was er verweigerte. Die Polizei wurde gerufen. Die versuchte Sven B. vor die Tür zu bugsieren, was der Mann mit einem Hitlergruß und den Worten "Heil Hitler" gekontert haben soll. Die Polizisten verfassten eine Anzeige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Sven B. selbst hatte im Januar auf Nachfrage per E-Mail mitgeteilt, dass er von der Polizei in Gewahrsam genommen werden wollte, um nicht draußen zu erfrieren. Ansonsten wollte er nichts getan haben. Er sei dann mit dem Taxi nach Haus gefahren, hatte er geschrieben. In einer weiteren E-Mail hatte er behauptet, dass gegenrede.info den falschen Informanten mit reger Fantasie aufgesessen sei. Der Richter kennt zwar nicht die gegenrede.info Informanten und deren Fantasien, er scheint aber den Aussagen der Polizisten geglaubt zu haben, und Sven B. ist demnächst um 1200 Euro ärmer. ______________________________________ Antiantitanti schrieb am 24.06.2012 sven barthel schrieb am 16.06.2012 Irmela Mensah-Schrammm schrieb am 13.06.2012 ______________________________________ Ihre Meinung |