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news >> 2012 >> 120613_01

13.06.2012

Mit Adolf Hitler ins neue Jahr

Geldstrafe für den verbotenen Gruß

Pinnow (ipr) Ein 44-jähriger Rechtsextremist aus Kummerow hat wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 20 Euro erhalten. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder.

Bei dem 86a-Täter handelt es sich um Sven B. Ihm war vorgeworfen worden, am Neujahrsmorgen gegen 4:00 Uhr in der Notfallaufnahme des Asclepius Klinikums Uckermark in Schwedt gegenüber Polizisten den rechten Arm zum Hitlergruß gehoben und "Heil Hitler" gerufen zu haben.

Sven B. soll mit einer Wunde über dem Auge und angetrunken die Notaufnahme betreten haben. Er soll aber die Behandlung verweigert haben. Daraufhin soll er zum Verlassen des Krankenhauses aufgefordert worden sein, was er verweigerte. Die Polizei wurde gerufen. Die versuchte Sven B. vor die Tür zu bugsieren, was der Mann mit einem Hitlergruß und den Worten "Heil Hitler" gekontert haben soll. Die Polizisten verfassten eine Anzeige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Sven B. selbst hatte im Januar auf Nachfrage per E-Mail mitgeteilt, dass er von der Polizei in Gewahrsam genommen werden wollte, um nicht draußen zu erfrieren. Ansonsten wollte er nichts getan haben. Er sei dann mit dem Taxi nach Haus gefahren, hatte er geschrieben. In einer weiteren E-Mail hatte er behauptet, dass gegenrede.info den falschen Informanten mit reger Fantasie aufgesessen sei.

Der Richter kennt zwar nicht die gegenrede.info Informanten und deren Fantasien, er scheint aber den Aussagen der Polizisten geglaubt zu haben, und Sven B. ist demnächst um 1200 Euro ärmer.

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Antiantitanti schrieb am 24.06.2012
Hab ich's nich gesacht! Nun isses soweit . Nazi-Sveni hat im Winter nich aufpasst und nun is die Immunität im Po. - Sozusagen braun. Was also kann uns Svenilein da machen? Landrat einsperrn? Geht nicht. Kreistag auflösen? - So viel Salzsäure gibs nicht. Sveni wird mit seinen Nahkampfhosenträgern den immunen Datenschutz gegen die Schleimdemokraterie schnipsen. Es riecht aber so scheußlich, denn uns Nazi-Sveni
m ag
d ie
G ülle

sven barthel schrieb am 16.06.2012
Ich glaube das es hier langsam zu öffentlich wird . Wo bleibt denn die Immunität (Datenschutz) des Bürgers?
Darauf schwört ihr "Scheindemokraten" doch so drauf.
Werde mal sehen was ich da machen kann.
mdg Sven Barthel

Irmela Mensah-Schrammm schrieb am 13.06.2012
Erstaunlich und begrüßenswert ist die Vorgehensweise der Polizisten.
ENDLICH!
Denn auf meine Strafanzeige gegen eine Jugendliche, die vor etlichen Jahren nahe Berlin in der S-Bahn mir mehrfach erst den Hitlergruß, dann den "Kühnengruß" zeigte.
Da nützten auch meine Beweisfotos nichts, denn der Richter im Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach ihr sogar das Recht zu, dies zu tun, denn ich hätte sie provoziert mit der Aufschrift "Gemeinsam gegen Rechts" auf meiner Einkaufstasche. Das Recht wurde in diesem Falle "rechts"! gesprochen.
Das entspricht der Aufarbeitung der Nazivergangenheit unserer bundesdeutschen Justiz!
In Berlin Lichtenberg zeigte übrigens vor einigen Wochen ein Polizist ein höchst merkwürdiges Rechtsverständnis: er sprach einem Neonazi das Recht zu, mich mit dem Fahrad auf dem Bürgersteig zu verfolgen und daran zu hindern, die Nazisticker abzumachen.
Muss sich doch jener Nazi sehr gefreut haben einen Kumpel (nein: "Kameraden") in dem Polizisten gefunden zu haben, denn der sagte unverständlich:"...Er hat das Recht, dort zu fahren, wo er will!"
Unmissverständlich und postwendend mußten nun beide meine Antwort zur Kenntnis nehmen: "Ich habe das Recht in Ruhe gelassen zu werden, wenn ich es will!"

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