![]() Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
12.07.2012 Oderfront & Co vor GerichtHitler-Geburtstagsfeier geahndetSchwedt (ipr) In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Schwedt gegen acht Männer aus Schwedt und Angermünde wurden gestern vier Rechtsextremisten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in einer Versammlung zu Geldstrafen verurteilt. Zu den Verurteilten gehört auch ein Abgeordneter des uckermärkischen Kreistages. Für den 45-Jährigen ist es schon die zweite Verurteilung wegen Verstoßes gegen den Paragraphen 86 a in diesem Jahr. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Verurteilten im April 2010 zu einer Hitler-Geburtstagsfeier an einem See bei Flemsdorf versammelt hatten. Als Beleg dafür dienten Fotos der Rechtsextremisten, die sie mit Hitlergruß posierend vor Fahnen mit Hakenkreuz und Siegrune zeigten. Diese Fotos waren im vergangenen Jahr nach Hausdurchsuchungen in Schwedt und Angermünde auf einem beschlagnahmten Laptop gefunden worden. Der Prozess gestern stand auf der Kippe. Nachdem drei Angeklagte nicht im Gerichtssaal erschienen waren, beantragte einer der beiden Verteidiger die Vertagung der Verhandlung, weil die Männer angeklagt waren, die ihnen zur Last gelegten Taten, gemeinschaftlich begangen zu haben. Die Abwesenheit von drei Angeklagten hätte nach Meinung des Verteidigers eine Benachteiligung seines Mandanten bedeutet. Obwohl die Begründung nicht ganz stichhaltig war – gegen einen angeklagten früheren Wallmower war das Verfahren bereits abgetrennt worden - wäre dann der gesamte Prozess geplatzt. Die Strafprozessordnung erlaubt nur eine Prozessunterbrechung von maximal drei Wochen und Gericht und Verteidigung fanden in diesem Zeitraum keinen gemeinsamen Termin. Daraufhin schlug die Verteidigung ein Rechtsgespräch vor, was Staatsanwaltschaft und Gericht akzeptierten. Als Ergebnis konnte der Prozess gestern weitergeführt werden und zwei Angeklagte bekannten sich schuldig. Dafür wurde ihnen eine Maximalstrafe von 60 Tagessätzen zugesichert. Die beiden Angeklagten ohne anwaltliche Vertretung taten sich schwer. Einer gab dann ebenfalls sein Schuldeingeständnis ab. Der vierte Angeklagte widersprach zumindest nicht mehr der Fortführung des Prozesses. Vier Zeuginnen waren vor Gericht erschienen und wurden dann auch gehört. Die vier Frauen bestätigten, dass es sich um einen rechtsradikale Feier gehandelt hat, weil rechtsradikale Musik gehört worden sei. Weiter gaben sie an, dass sie vorher nicht gewusst hätten, dass es sich um eine Hitler-Geburtstagsfeier handelte. Die vier Angeklagten wurden zu Geldstrafen in Höhe von 30 bis 60 Tagessätzen zu 10 bis 13 Euro verurteilt. Es ist davon auszugehen, dass zumindest drei der vier verurteilten Männer keine Berufung einlegen werden. Zum Thema Rechtsgespräch bei Wikipedia ______________________________________ Irmela Mensah-Schramm schrieb am 15.07.2012 ______________________________________ Ihre Meinung |