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22.08.2012 Der rechte Schläger Steven W. zu sechs Monaten Haft verurteiltRegime der AngstPrenzlau (ipr) In Templin scheint es wieder so weit zu sein, dass junge Menschen vor Nazis Angst haben, die in der Stadt ihr Unwesen treiben. So jedenfalls lässt sich das beharrliche Schweigen interpretieren, dass heute zwei jugendliche Zeugen vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes Prenzlau an den Tag legten. Dabei ging es doch um vergleichsweise harmlose Dinge. Verhandelt wurde die Beleidigung eines Punks mit "Zeckensau" und ein Führergruß am Templiner Busbahnhof. Angeklagt war 21-jährige Nazi Steven W. aus Templin. Er wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Beleidigung zu sechs Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Strafrichter sah es als erwiesen an, dass berufslose Mann im Februar diesen Jahres einen 15-jährigen Punk als "Zeckensau" beschimpft und Templinverbot erteilt hat. Außerdem sollen die Worte "Ich trete dir die Schädeldecke ein" gefallen sein. Danach hat W. den Hitlergruß gezeigt und "Grüß den Führer!" gerufen. Verängstigte Zeugen Steven W. machte von seinem Recht Gebrauch, vor Gericht zu Schweigen. Ebenso wollten sich die jugendlichen Zeugen Ole W. (16) und Andy B. (16) aus der Affäre ziehen. Durften sie aber nicht. Sie gaben massive Erinnerungslücken vor, was Richter Zech bei beiden Zeugen mit "Das glaube ich Ihnen nicht!" quittierte. "Vor wem haben Sie eigentlich mehr Angst, vor ihm" - Richter Zech zeigte mit dem Kopf in Richtung Angeklagten – oder vor mir?", "Leute, die hierher kommen und sagen, sie wissen gar nichts mehr, schwindeln." Und so ging es weiter. Beide Jungendliche wanden sich im Zeugenstand und mussten sich am Ende doch jeweils ihre Aussagen bei der Polizei vorhalten lassen, die voll die Version des Opfers bestätigten. Andy B., der eigentlich zu Clique um Steven W. gehört, wippte immerschneller mit dem linken Fuß. Wenn er aufblickte, schaute er in Richtung Angeklagten, und er schien Tränen in den Augen zu haben als er sich das Gesicht nach unten gerichtet ein "Ja, das habe ich so gesagt" abrang. Sein "Nein!" auf die Frage des Richters, ob er im Vorfeld bedroht worden ist, war auch nur die halbe Wahrheit. Andy B. braucht keine Drohungen. Er kennt Steven Ws. Jähzorn. Am 15. Juni auf dem Templiner Stadtfest war bei Steven W. während einer Personenkontrolle ein Schlagring und Pfefferspray gefunden worden. Am darauffolgenden Tag soll Steven W. Andy B. besucht haben. Er soll ihm mit dem Fuß gegen die Brust getreten haben. Steven W. soll der Überzeugung gewesen sein, dass Andy B. ihn bei der Polizei verpfiffen hatte. Drohungen aus dem Knast heraus Um diesen Prozess zu verhindern, hatte der Bruder des Angeklagten, Christian W. kurz nach dem Vorfall aus dem Knast heraus Drohungen per Handy an den jungen Punk geschickt. Tatsächlich wurde ein illegales Handy in Ws. Zelle in der in der JVA Luckau-Duben gefunden. Christian W. war vorgeworfen worden, dass er bei diesem Anruf einen Mittelsmann beauftragt hatte, den 15-jährigen Punk unter Druck zu setzen. Der sollte eine Anzeige gegen Christian Ws. jüngeren Bruder wegen Beleidigung wieder zurückziehen. Die Staatsanwaltschaft sah allerdings nach Anhörung aller beteiligten Personen keine Möglichkeit, den Inhalt des Telefonats zu verifizieren und stellte deshalb das Verfahren gegen Christian W. ein. Christian W. sitzt derzeit wegen Beihilfe zu dem brutalen Mord an dem Templiner Bernd Köhler im Juli 2008 in Haft. Zum Urteil Die Staatsanwältin forderte neun Monate Haft. Und alle im Saal schluckten. Das wäre hart. Steven W. habe knapp drei Monate nach seiner Haftentlassung wieder strafbar gehandelt. Sie könne da keine Besserung zum Guten erkennen. Und eine günstige Sozialprognose könne sie auch nicht ausstellen. Der Verteidiger verlangte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen für den seiner Meinung nach noch unreifen jungen Mann. Er bemerkte mit recht, dass es sich hier um das erste Verfahren nach Erwachsenenrecht handle. Die Jugendstrafe könne da nicht so stark bewertet werden. Die im Gerichtssaal anwesenden Punks mussten sich anhören, dass sie derartige Pöbeleien doch gewohnt seien. Von daher wäre das nicht so gewichtig. Der Richter folgte in seiner Begründung der Anklagevertreterin. Nur dass er die Strafe auf sechs Monate Haft festlegte. Und dem Angeklagten gab er den guten Rat, die Füße still zu halten. Nachlese Nach der Verhandlung soll es zu Pöbeleien von einigen Nazis gegenüber zwei Punks gekommen sein, die den Prozess besucht hatten. Steven W. soll ebenfalls dabei gewesen sein. ______________________________________ Antiantitanti schrieb am 15.10.2012 christian s. schrieb am 14.10.2012 Irmela Mensah-Schramm schrieb am 26.09.2012 Panko schrieb am 23.08.2012 Skinhead! schrieb am 22.08.2012 ______________________________________ Ihre Meinung |