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news >> 2012 >> 121126_01

26.11.2012

Nach den Hakenkreuzschmierereien in der Prenzlauer Innenstadt

Beschleunigt vor den Richter

Prenzlau (ipr) Im Zusammenhang mit den Nazischmierereien in der Prenzlauer Innenstadt im Vorfeld des Volkstrauertages mussten sich vergangenen Freitag zwei 23-jährige Männer vor dem Strafrichter in beschleunigten Verfahren verantworten und wurden zu jeweils sechs Monaten Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Polizei hatte aufgrund von Zeugenaussagen drei mutmaßliche Täter ermittelt. Bei Hausdurchsuchungen vor einer Woche fand sie zwar keine Spraydosen dafür aber Schlagringe und einen Teleskopschlagstock.

Kurzer Prozess I

Der zur rechten Szene gehörende Ramon A. war vor Prozessbeginn noch recht guter Dinge und alberte vor dem Gerichtsgebäude mit seine Kumpels rum. Auf der Anklagebank gab er sich dann als ahnungsloser Sünder. Er habe gar nicht mehr gewusst, dass da im Flurschrank ein Schlagring unter den Papieren lag. Er habe den Schlagring vor fünf Jahren in Polen gekauft für fünf Euro. Auf die Frage des Richters nach dem „Warum“ fand er allerdings keine überzeugende Antwort.

Der Schlagstock sei die einzige Erinnerung an seinen toten Bruder, erläuterte der Angeklagte. Eine makabere Rechtfertigung für eine Waffe, die neben dem Schlagring lag. Deren Besitz steht nicht unter Strafe. Ramon As. Bruder hatte sich mit dem Wagen überschlagen, war auf dem Kopf stehend im Graben gelandet und war ertrunken. Zum Gedenken an Marcel A. gibt es im sozialen Netzwerk „Jappy“ seitdem eine Gruppe, ursprünglich mit einem Foto, das Marcel und Ramon A. gemeinsam vor dem Jugendrichter zeigt.

Ramon A. befand sich zu diesem Zeitpunkt im Knast. Er war alle Schuld auf sich nehmend im Januar 2009 wegen einer brutalen Gewalttat zu drei Jahren und sechs Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Im August 2008 hatte er in Templin einen 16-Jährigen vom Fahrrad gestoßen und mit dessen Kopf Freistöße geübt. Seit September 2011 befand er sich unter Bewährung wieder auf freiem Fuß. Er lebt seitdem in Prenzlau und ist Vater eines fünf Monate alten Kindes.

Im November stand er bereits schon einmal vor Gericht gemeinsam mit Christopher K. Beider hatten sie versucht in einem Lebensmittelmarkt zwei Kästen Bier zu rauben. Beider wurden zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Nun erneut eine Tat - unter doppelter Bewährung – dazu keine günstige Sozialprognose, Ramon A. fand bei Richter keine Milde: Sechs Monate Haft war sein Urteil.

Kurzer Prozess II

Christopher K. ist ein Ex–Drogi, kein Nazi. Auf der Suche nach neuen Freunden war er auf die rechte Clique um Ramon A. gestoßen. Christopher K. erläuterte im angelernt wirkenden sozialtherapeutischen Duktus warum er bisher noch nicht in der Lage gewesen ist, den Schlagring aus seiner Wohnung zu entfernen.

In seinem Versuch, sein Leben nach den Drogen zu organisieren, machte er insgesamt einen besseren Eindruck. Man bekam das Bild eines Menschen, der sich um Integration bemüht. Auch Christopher K. stand unter doppelter Bewährung, doch der Richter wollte ihm eine letzte Chance geben und setzte die sechs Monate Haft zur Bewährung aus.

Der Staatsanwalt antworte auf dieses Urteil nach dem Prozess vor den Augen des Richters mit einer Ladung für Christopher K. zu einer erneuten Beschuldigtenvernehmung.



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