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28.01.2013
Beim Durchstöbern alter Zeitungen gefunden
Hakenkreuz auf Skulptur
Angermünde (ipr) Unbekannte hatten in Angermünde ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz auf eine Steinskulptur geschmiert. Die Polizei ermittelt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation. Diese Polizei-Meldung fand gegenrede.info in der Prenzlauer Zeitung vom vergangenen Montag.
Ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz fällt ebenfalls und den § 86a StGB. In Absatz 2 Satz 2 heißt es dazu: „Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“
 
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