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news >> 2013 >> 130130_01

30.01.2013

Überfall am Bahnhof Britz

Urteil nicht rechtskräftig

Eberswalde (ipr) Das Urteil gegen drei Nazis vom Montag vergangener Woche wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht in Eberswalde ist nicht rechtskräftig geworden. Das bestätigte heute die Sprecherin des dortigen Amtsgerichtes.

Die drei Männer waren zu Jugend- und Haftstrafen von 12, 14 und 16 Monaten verurteilt worden. Die Strafen waren zur Bewährung ausgesetzt worden. Die drei Nazis stammten aus dem Umfeld der mittlerweile aufgelösten "Freien Nationalisten Uckermark".

Die drei Männer hatten vor knapp zwei Jahren auf dem Britzer Bahnhof einen 29-jährigen Mann niedergeschlagen und als er am Boden lag auf ihn eingetreten. Sie hatten von dem Mann erst abgelassen als weitere Personen auf den Bahnsteig kamen.

Bisher ist allerdings lediglich bekannt geworden, dass der 23-jährige Chris G. Berufung eingelegt hat. Er war zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ihm war zusätzlich zur Gewalttat noch Fahren ohne Führerschein zur Last gelegt worden.

Über die Reaktionen von Norman G. (20) und Jean Paul Alfred J. (27) auf das Urteil liegen noch keine Informationen vor.

Ausblick

Chris G. stehen möglicherweise noch zwei weitere Prozesse bevor. Vor dem Landgericht Frankfurt/Oder wird er sich demnächst wegen schweren Raubes verantworten müssen. Außerdem wird gegen ihn wegen eines Vorfalls in Neuruppin ermittelt. Er soll zu den drei Nazis gehört haben, die am 12. April vergangenen Jahres im Vorfeld der Nazidemo im Beisein von lange Zeit untätigen Polizisten mehrere Linke angegriffen haben. Ermittelt wird hier wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und Körperverletzung.



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