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news >> 2013 >> 130211_01

11.02.2013

Drei Jahre nach einer Hatecore-Party in Spandau

Ausstieg schützt vor Strafe nicht

Berlin (ipr) Der Rechte-Szene-Aussteiger Kevin M. hatte ein Einsehen und zog Ende Januar den Widerspruch gegen einen Strafbefehl aus dem Jahre 2009 zurück. Er wird wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 80 Tagessätze zu 20 Euro zahlen.

Damit dürfte die juristische Aufarbeitung seiner Nazi-Vergangenheit beendet sein. Politisch engagiert er sich längst gegen rechts.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte bereits im September 2009 gegenüber gegenrede.info bestätigt, dass vom zuständigen Strafrichter des Amtsgerichts Tiergarten Strafbefehle gegen den in Berlin-Spandau wohnenden Kevin M. und den in Prenzlau lebenden Michael S. in Höhe von 80 und 100 Tagessätzen erlassen worden waren. Zumindest der Strafbefehl für Kevin M. war nicht rechtskräftig geworden. Dementsprechend sollte es dort auch zu einem Prozess kommen.

Kevin M. war dann zum Prozess nicht erschienen. Sein Widerspruch war deshalb verworfen worden. Dagegen hatte er dann Beschwerde eingelegt. Die wurde dann am 30.01.2013 vor dem Berliner Landgericht verhandelt.


Kevin M: Demonkratiefest in Templin (2008)foto: opp

Im Fall eines dritten Beschuldigten, Matthias Sch. aus Angermünde, war das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder abgegeben und dort eingestellt worden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatten die Ermittlungen nicht genügend Anlass zur Klageerhebung gegeben.

Am 19. November 2008 hatte Kevin M., der zur Kameradschaft "Hatecore Warriors Uckermark" gehörte, in seiner Spandauer Wohnung mit weiteren Personen eine Party veranstaltet. Die Musik muss so laut und eindeutig rechtsextrem gewesen sein, dass sich durch Nachbarn informiert Staatsbesuch in der Wohnung ankündigte und für Ruhe sorgte. Als die Polizisten die Wohnung betreten wollten, soll mindestens einer der drei zu diesem Zeitpunkt noch anwesenden Männer mit einem Baseballschläger auf die Polizisten losgegangen sein.

Ermittelt wurde dann wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungs- widriger Organisationen.

Glaubt man den Äußerungen der Nazis auf ihren Profilen in den sozialen Netzwerken wohnen Michael S. heute Karlsruhe und Matthias Sch. in Eberswalde.



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