![]() Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
25.02.2013 Nazi Steven W. bleibt die nächsten zwei Jahre in HaftVerrufen statt BerufenNeuruppin (ipr) Der rechte Schläger Steven W. aus Templin wird die nächsten zwei Jahre in Haft verbringen. Nachdem das Landgericht Neuruppin seine Berufung gegen ein Hafturteil vom August vergangenen Jahres verworfen hat, zog er seine Berufung gegen ein weiteres Urteil zurück. Das Gericht bildete daraufhin eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Im August vergangenen Jahres war der heute 22-Jährige zu sechs Monaten Haft verurteilt worden, weil er einen 15-jährigen Punk als "Zeckensau" beschimpft und ihm Templinverbot erteilt hatte. Außerdem sollen die Worte "Ich trete dir die Schädeldecke ein" gefallen sein. Danach hatte er den Hitlergruß gezeigt und "Grüß den Führer!" gerufen. Drohungen aus dem Knast heraus Um den Prozess im August zu verhindern, hatte der Bruder des Angeklagten, Christian W. aus dem Knast heraus Drohungen per Handy an den jungen Punk geschickt. Tatsächlich wurde ein illegales Handy in Ws. Zelle in der in der JVA Luckau-Duben gefunden. Die Staatsanwaltschaft sah allerdings nach Anhörung aller beteiligten Personen keine Möglichkeit, den Inhalt des Telefonats zu verifizieren und stellte deshalb das Verfahren gegen Christian W. ein. Christian W. sitzt derzeit wegen Beihilfe zu dem brutalen Mord an dem Templiner Bernd Köhler im Juli 2008 in Haft. Die 2. Veruteilung Im Oktober 2012 war Steven W. wegen mehrerer Körperverletzungen, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Da die Staatsanwaltschaft am Freitag ihre Berufung gegen dieses Urteil ebenfalls zurückgenommen hat, konnte das Landgericht eine Gesamtstrafe aus beiden Urteilen bilden. Ergebnis: zwei Jahre und acht Monate. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte haben auf Rechtsmittel verzichtet, so dass diese Verurteilung rechtskräftig ist. Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befand, ist in Haft geblieben. Ihre Meinung |