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news >> 2013 >> 130626_01

26.06.2013

Sebastian F. zu sechs Monaten Haft verurteilt

Wenn Herrenmenschen Bier bestellen II

Prenzlau (ipr) Der Retro-Nazi Sebastian F. ist gestern vor dem Amtsgericht Prenzlau wegen des Verwendens von Kenzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen Beleidigung zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Vom Vorwurf der Körperverletzung ist er freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Taten

Sebastian F. war vorgeworfen worden vor dem Mitropa, einem Imbiss am Prenzlauer Bahnhof, einem Punk einen Schlag ins Gesicht verpasst zu haben, weil der gesagt habe, er sei ein Linker und stolz darauf. Außerdem soll er dem vietnamesischen Imbiss-Betreiber einen Hitlergruß gezeigt und mit Worten wie "Schwein", "Ausländerschwein" und "Fitschi" beleidigt haben.

Der letzte Zeuge

Vor zwei Wochen musste der Prozess gegen Sebastian F. unterbrochen werden, weil kein Dolmetscher anwesend war. Das Problem war gestern behoben, und der vietnamesische Imbissbetreiber konnte angehört werden. Herr Hong Son Do schilderte sehr eindringlich das beleidigende herrenmenschenartige Gehabe von Sebastian F. Es waren eben nicht nur die Worte, die ihn verletzt hatten. Er bestätigte die Beleidigungen, er bestätigte den Hitlergruß, und er bestätigte den Schlag ins Gesicht eines Punks, eine Backpfeife, die er ebenfalls beobachtet hatte.

Das Urteil

Richter Zech sah den § 86a als erwiesen an. Er sah auch die Beleidigungen als erwiesen an. Er urteilte mit sechs Monaten Haft.

Er sah auch den Schlag ins Gesicht. Er folgte bei seiner Bewertung aber dem Geschlagenen, der das eigentlich als nicht als so gravierend geschildert hatte. Er sah zwar durchaus eine tätliche Beleidigung in der Ohrfeige. Das wäre auf einer Stufe mit Anspucken. Diese Beleidigung hätte aber das Opfer zur Anzeige bringen müssen. Hatte es nicht, deshalb gab es in diesem Anklagepunkt einen Freispruch.

Der Strafrichter sah den schweigenden Angeklagten, den notorischen Ausländfeind Sebastian F., den konsequenten Wiederholungstäter. Aus diesem Grund gab es keine Bewährung.

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Irmela Mensah-Schramm schrieb am 26.06.2013
Ob er dann endlich zur Besinnung kommt ?
Ich gehe davon aus, dass das Opfer mangels Vertrauen in die Polizei von einer Anzeige Abstand genommen hat.Das ist nachvollziehbar!
Man kann es sich hierzulande auch sparen..............

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