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news >> 2013 >> 130703_01

03.07.2013

Nachschlag zum Mai 2012

Ein Geständnis, das hilft

Prenzlau (ipr) Gestern hatte der brutale Überfall von mehreren Neonazis auf einen Betrunkenen ein erstes juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht Prenzlau. Ein 23-jähriger Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Unterschlagung zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt. Weil der Angeklagte geständig war und glaubwürdig Reue zeigte, so das Gericht, wurde die Strafe zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.

Der berufslose Chris L. aus Strasburg befand sich im Mai 2012 mit mehreren Sauf-Kumpanen, darunter mehrere Nazis aus Prenzlau und Templin, in der Wohnung von Ramon A. in der Prenzlauer Winterfeldtstraße. Man trank Bier in Maßen.

Die Geschichte

Ramon A. war noch unterwegs und traf dabei auf Alexander D., der sich nach dem Verbleib seines Fahrrades erkundigte. Alexander D. hatte einen Rucksack voller Bierflaschen bei sich. Ramon A. gab vor, das Fahrrad bei sich zu haben und lockte so Alexader D. zu sich. Dort angekommen alarmierte Ramon A. seine rechten Kameraden, und es begann eine Hetzjagd auf Alexander D. über 120 Meter bis zur Kreuzung Stettiner Straße. Immer vorne weg der Angeklagte Chris L. Warum er das tat, konnte er vor Gericht nicht erklären. Der Templiner Nazi Steven W. – mittlerweile wegen zahlreicher anderer Delikte in Haft – soll ihn überholt und ihr Opfer mit einem Schlag auf den Hinterkopf zu Fall gebracht haben. Chris L. hat dann mehrfach auf den am Boden knienden Mann eingetreten, auf Körper und Kopf. Steven W. soll ebenfalls zugetreten haben. Dann soll Ramon A. die drei Männer erreicht haben. Er soll den Rucksack in der Hand gehabt haben und so fest damit auf dem Kopf des Opfers eingeschlagen haben, dass die Flaschen zerbarsten. Das Opfer kam glimpflich davon: Beulen und Blutergüsse am ganzen Körper.

Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einem hinterhältigen und brutalen Überfall, von einer Handlung, die das Leben des Opfers gefährdete. Man habe Glück gehabt, dass da nicht plötzlich ein Toter am Boden gelegen hat. Der Richter sah das nicht viel anders.

Die Vorgeschichte

Ein paar Tage zuvor hatte Alexander D. im Stadtpark gesessen und mit Kumpels Bier getrunken. Als die Kumpels gegangen waren, gesellten sich Ramon A. & Co zu ihm, um die restlichen Flaschen Bier zu trinken. Alexander D. war mit dem Fahrrad seiner Lebensgefährtin unterwegs. Chris L., der erst an diesem Tag die rechte Clique um Ramon A. kennen gelernt haben will, nahm das Fahrrad, umkreiste die Trinkergemeinde und fuhr dann davon mit der Absicht, das Fahrrad für sich zu behalten. Das gab er unumwunden zu und erhielt dafür eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Das Fahrrad ist auch wieder aufgetaucht.

Das Urteil

Für die Gewalttat erhielt er neun Monate Haft. Das ergibt dann eine Gesamtstrafe von 10 Monaten. Die wurde unter strengen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. Ein Bewährungshelfer wurde eingesetzt, bei dem er sich einmal pro Monaten in den nächsten drei Jahren zu melden und dessen Anweisungen er zu befolgen hat. Dazu muss er in den kommenden zwölf Monaten 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ausblick

Es ist davon Auszugehen, dass der Staatsanwalt aufgrund der Aussagen des Angeklagten ein Verfahren gegen Ramon A. wegen gefährlicher Körperverletzung einleiten wird. Ramon A. hatte bei einer polizeilichen Anhörung Steven W. belastet, mit dem Rucksack auf das Opfer eingeschlagen zu haben. Alle anderen Beteiligten hatten zu dem Vorfall geschwiegen. Das Opfer hatte niemanden beim Zutreten und Zuschlagen erkannt. Das Verfahren gegen Steven W. war mangels Erfolgsaussicht eingestellt worden.



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