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news >> 2014 >> 140903_01

03.09.2014

Rossow: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Verfahren gegen Zollbeamten eingestellt

Neubrandenburg (ipr) Das Ermittlungsverfahren gegen einen Zollbeamten aus Mewegen (MV) wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist eingestellt worden. Das bestätigte heute die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Der Mann ist Besitzer einer ehemaligen Gaststätte in Rossow in der Ende 2013 ein illegales Nazi-Konzert stattgefunden haben soll. Was ihm bleibt, ist der öffentliche Ärger und ein Disziplinarverfahren.

Laut Paragraph 61 des Beamtengesetzes muss das Verhalten von Beamtinnen und Beamten "innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert".

Das Strafverfahren ist mangels hinreichendem Strafverdachts nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt worden. Der Staatsanwaltschaft fehlte für das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schlichtweg die Öffentlichkeit in dem Konzertraum.

Das Konzert

Vor der ehemaligen Gaststätte an der B 104 sind Kfz-Kennzeichen aus Bayern, Niedersachsen, Hamburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gesichtet worden. Aus Brandenburg kamen Wagen deren HalterInnen in Potsdam, Oranienburg, Schwedt, Angermünde und Prenzlau wohnen. Darunter Personen, die mit dem Oranienburger Nazi-Band-Projekt "Autan" und der Gothaer Rechtsrockband SKD - "Sonderkommando Dirlewanger" in Verbindung gebracht werden können.

"Autan" schließen Sicherheitskreise in Brandenburg aus. Bleibt noch SKD, die bisher wegen ihrer Unterstützung für den im NSU-Prozess angeklagten Ralf Wohlleben aufgefallen waren. Dadurch entstand die Vermutung, dass es sich am 29. Dezember um ein Benefizkonzert für den NSU-Unterstützer gehandelt haben könnte. Mittlerweile sind sich die Ermittler auch dabei nicht mehr sicher. Es könnte sich auch um eine Nazi-Nachwuchsband aus Bayern gehandelt haben.

Der nächste Tag

Laut Recherchen von gegenrede.info besichtigten zwei Beamte der "Mobilen Aufklärung Extremismus" (MAEX) am Vormittag des 30. Dezember das Gebäude in Rossow. Dabei sollen sie in einem etwa 450 Quadratmeter großen mit vier raumhohen Flaggen des "Dritten Reiches" geschmückten Saal auf drei Personen getroffen sein. Es soll sich dabei um den Eigentümer des Gebäudes, dessen Ehefrau und einen Sohn des Paares gehandelt haben. Die drei sollen die MAEX–Beamten in "aggressiver Weise" des Grundstückes verwiesen haben.



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