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news >> 2014 >> 141113_05

13.11.2014

Drei Nazis vor dem Amstgericht Oranienburg

Heftige Strafen für Störung der Totenruhe

Drei Nazis wurden in der vergangenen Woche für das Verteilen von antiziganistischen NPD-Flyern auf dem Gelände der Gedenkstätte Sachsenhausen wegen Störung der Totenruhe zu Haftstrafen von 12 bis 20 Monaten verurteilt. Das bestätigte gestern die Sprecherin des Amtsgerichts Oranienburg. Alle drei Rechtsextremisten haben Berufung eingelegt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Trio am 5. Juni vergangenen Jahres Flyer der NPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern mit herabsetzenden Bemerkungen über "Zigeuner" in Räumen und auf öffentlichen Toiletten der Gedenkstätte verteilt hat. Die Frau soll dabei ein T-Shirt mit der Aufschrift "Nationaler Widerstand" getragen haben.

Bei den Verurteilten handelt es sich um die 33-jährige Anja D. aus Gransee, den 28-jährigen Pierre S. aus Wittstock sowie den 27-jährigen Patrick S. aus Leegebruch. Während die Frau als NPD-Sympathisantin gilt, gehörte der Wittstocker zu den "Freien Kräften Ost". Der Dritte im Bunde präsentiert sich selbst im Netz als "Autonomer Nationalist". Die 12 Monate Haft für Anja D. wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die wurde den beiden Männern verwehrt, da sie einschlägig vorbestraft sind. Während Pierre S. 15 Monate ins Gefängnis soll, wurde bei Patrick S. wegen einer weiteren Verurteilung eine Gesamtstrafe von 20 Monaten Haft gebildet.

Laut einer ersten Einschätzung der Polizeidirektion Nord waren die Flyer zunächst nicht als strafrechtlich relevant eingestuft worden. Knapp eine Woche später schickte dann die Staatsanwaltschaft Neuruppin die Polizei erneut in die Spur. Mit Erfolg, wie man jetzt sieht. Die Staatsanwaltschaft ging vom Verdacht der Störung der Totenruhe aus, weil Sinti und Roma im Dritten Reich von den Nazis auch in den Konzentrationslagern eingepfercht und ermordet wurden. Konkret ging es darum, dass auf einer öffentlichen Totengedenkstätte beschimpfender Unfug verübt wurde, wie es dem Gesetz nach heißt.



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