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news >> 2015 >> 150226_01

26.02.2014

Berufung: Prenzlauer Boygroup vor dem Landgericht

Das erste Urteil brachte Haftstrafen

Neuruppin (ipr) Am Montag begann vor dem Landgericht Neuruppin der Berufungsprozess gegen drei Prenzlauer Rechtsextremisten denen vorgeworfen wird, in der Prenzlauer Innenstadt Nazi-Symbole gesprüht zu haben. Ein zweiter Prozesstag ist nötig, weil zwei wichtige Zeuginnen nicht erschienen waren.

Im November 2012 fand die zentrale Brandenburger Veranstaltung zum Volkstrauertag in Prenzlau statt. In der Nacht davor sollen sich Ramon A. (25), Christopher K. (26) und Andy E. (25) mit einer Sprayflasche auf den Weg gemacht haben, um eine Spur roter Hakenkreuze und Sieg-Runen in der Prenzlauer Innenstadt zu hinterlassen.


Schaukasten des Kinos und der Dönerimbissfoto: ipr

Im Januar 2014 waren die Drei deshalb wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung vor dem Prenzlauer Amtsgericht zu Haftstrafen von vier bis sechs Monaten verurteilt worden. Sowohl die Verurteilten als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung.

Ein negativer Ausgang dieses Prozesses würde für Ramon A. bedeuten, dass sich sein aktueller Knastaufenthalt etwas verlängern würde. Er muss derzeit die Reststrafe für ein über sechs Jahre zurückliegendes Gewaltdelikt zu verbüßen. Im Januar 2009 war der damals in Milmersdorf lebende Nazi zu 3 Jahren und 6 Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Er hatte gestanden, einen 16-jährigen Jungen nachts in Templin vom Fahrrad gestoßen zu haben, wobei der zierliche Jugendliche mit dem Kopf auf das Straßenpflaster schlug. Anschließend hatte er seinem Opfer mit den linken Fuß gegen den Kopf getreten und den Kiefer zerschmettert. Vor Gericht hatte er gesagt, mit dem Spann und nicht so stark. Hätte er richtig zugetreten, dann wäre sein Opfer jetzt nicht mehr am Leben. Nach zwei Dritteln kam er auf Bewährung frei. Er zog nach Prenzlau.

Fehlende Zeuginnen

Die beiden Schwestern Susann und Nicole L., frühere Freundinnen von Ramon A., erschienen am Montag nicht vor Gericht. Es gab auch keine Entschuldigung. Vermutlich hatten sie diesen Termin verdrängt.


Einganstür des Dolce Vitafoto: ipr

Schon im ersten Verfahren vor dem Prenzlauer Strafrichter gestaltete sich die Anhörung der beiden Frauen schwierig. Es bedurfte erheblichen Druckes seitens des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft bis bei den Zeuginnen die Erinnerung zurückkehrte und sie ihre Aussagen bestätigten, die sie kurz nach der Tat gegenüber der Polizei gemacht hatten.

Wichtig für die Urteilsfindung war dabei die Aussage von Nicole L., dass Ramon A. versucht hatte, sie zu einer Falschaussage zu überreden. Sie sollte ihm ein Alibi für den Tatzeitraum verschaffen. Als sie dies nicht tat, hatte er sie per SMS als "Schlampe"bezeichnet.

Nicole L. bestätigte damals auch, dass sie genau wie ihre Schwester die Sprayflasche mit der roten Kappe in der Wohnung von Ramon A. gesehen hatte. Sie sagte auch, er habe die Sprayflasche mitgenommen. Die drei Männer haben gemeinsam mit den Frauen die Wohnung von Ramon A. verlassen und sich dann in Richtung Innenstadt bewegt.

Insgesamt brachten die Aussagen der beiden jungen Frauen die wichtigsten Bausteine für die spätere Verurteilung.

Die beiden Frauen sollen nun am 12. März ihre Aussage vor dem Landgericht machen. Und sie werden kaum eine Chance haben, diesen neuen Termin erneut zu versäumen.



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