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13.03.2015 Drei Nazis wegen Sprühereien verurteiltHöhere Haftstrafen in der BerufungsverhandlungNeuruppin (ipr) Drei Prenzlauer Nazis wurden gestern in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Neuruppin wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung zu Haftstrafen von 15, 13 und 6 Monaten verurteilt. Nur die 6-monatige Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im November 2012 fand die zentrale Brandenburger Veranstaltung zum Volkstrauertag in Prenzlau statt. In der Nacht davor hatten sich Ramon A. (25), Christopher K. (26) und Andy E. (25) mit einer Sprayflasche auf den Weg gemacht und eine Spur roter Hakenkreuze und Sieg-Runen in der Prenzlauer Innenstadt hinterlassen. Das Gericht geht allerdings davon aus, dass die Sprühereien eher spontan entstanden sind und damit in keinem Zusammenhang stehen. ![]() Schaukasten des Kinos und der Dönerimbiss ![]() Im Januar 2014 waren die drei Männer deshalb bereits vor dem Prenzlauer Amtsgericht zu Haftstrafen von vier bis sechs Monaten verurteilt worden. Sowohl die Verurteilten als auch die Staatsanwaltschaft waren damals in Berufung gegangen. Bei der gestrigen Strafhöhe wurden frühere Verurteilungen einbezogen. 2012 waren Ramon A. und Christopher K. wegen Diebstahls und unerlaubten Waffenbesitzes zu jeweils 6 Monaten Haft verurteilt worden. In beiden Instanzen haben die Anwälte Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Ramon A. ... Der negative Ausgang der Berufung bedeutet für Ramon A., dass sich sein aktueller Knastaufenthalt erheblich verlängern wird. Er sitzt derzeit die Reststrafe für ein über sechs Jahre zurückliegendes Gewaltdelikt ab. Im Januar 2009 war der damals in Milmersdorf lebende Nazi zu 3 Jahren und 6 Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Er hatte gestanden, einen 16-jährigen Jungen nachts in Templin vom Fahrrad gestoßen zu haben. Der zierliche Jugendliche war dabei mit dem Kopf auf das Straßenpflaster geschlagen. Anschließend hatte A. seinem Opfer mit den linken Fuß gegen den Kopf getreten und den Kiefer zerschmettert. Vor Gericht hatte er gesagt, mit dem Spann und nicht so stark. Hätte er richtig zugetreten, dann wäre sein Opfer jetzt nicht mehr am Leben. Nach zwei Dritteln kam er auf Bewährung frei. Er zog nach Prenzlau. … bleibt ein Fall für die Gerichte Ramon A. ist noch in ein weiteres Verfahren mit gefährlicher Körperverletzung verwickelt. Er ist angeklagt mit einen Rucksack voller Bierflaschen so fest auf den Kopf eines am Boden knienden Betrunkenen eingeschlagen zu haben, dass die Flaschen zerbrochen sind. Dazu gab es noch reichlich Fußtritte von weiteren Beteiligten. Das Opfer kam glimpflich davon: Beulen und Blutergüsse am ganzen Körper. Ende April wird er sich dafür gemeinsam mit seinem braunen Kameraden Steven W. vor Gericht verantworten müssen. Ihre Meinung |