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09.04.2015 Prozess um Handel mit Nazi-DevotionalienSpiel auf Zeit verlorenPrenzlau (ipr) Der 43 jährige Udo W. ist gestern nach erneutem Nichterscheinen vor Gericht wegen vielfachen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit einem Strafbefehl über ein Jahr Haft belegt worden. Die Strafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Der Mann hat nun 14 Tage Zeit, gegen den Strafbefehl Widerspruch einzulegen. Zum ersten Prozesstag war der Angeklagte noch erschienen. Der zweite und dritte Prozesstag platzen. Sein Anwalt vermutete ihn in Spanien. Udo W. schickte ein vom Gericht verlangtes Attest über Prozess- und Reiseunfähigkeit aus Spanien. Gestern tauchte der Angeklagte wieder nicht auf. Das Gericht erließ daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Strafbefehl. Sonst wäre der Prozess geplatzt, der Abstand von maximal 21 Tagen zwischen zwei Verhandlungstagen wäre überschritten worden. Möglicherweise wären dann ein paar der angeklagten Taten verjährt. ![]() Am 1. Prozesstag war Udo W. noch anwesend ![]() Nun liegt der Ball bei Udo W. Er muss Widerspruch einlegen. Dann würde der Prozess von vorn beginnen. Erschiene er dann wieder nicht vor Gericht, würde der Strafbefehl automatisch rechtskräftig. Udo W. war vorgeworfen worden, dass er im großen Stil Nazi-Devotionalien nachgebaut und sie über Online-Börsen wie ebay verkauft zu haben. Bei den Gegenständen, die Udo W. verkauft haben soll, handelte es sich zum Beispiel um Ritterkreuze, Koppelschlösser, Nahkampfspangen oder SS Ehrendolche. Die Preise reichten von 10 bis 45 Euro pro Stück. Insgesamt hatte die Polizei über 650 Käufer ermittelt. Die Gelder flossen hauptsächlich auf Bankkonten in Görlitz, Gera und Potsdam. Bis 2006 soll er als Geschäftsführer und Gesellschafter der dann insolventen polnischen Firma die NS Replika sogar selbst hergestellt haben. Keine Kommentare mehr möglich. Sorry!! |