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28.04.2015 Mord an Bernd KöhlerFreilassung von W. steht zur Prüfung anTemplin (ipr) Nachdem Sven P. vorzeitig aus der Jungendhaft entlassen wurde, hofft nun auch der 29-jährige Christian W. im September das Gefängnis verlassen zu können. Beide Templiner Nazis waren wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Opfer, der 55-jährige Bernd Köhler, Vater zweier Töchter, war am 22. Juli 2008 von den beiden Rechtsextremisten durch Templin getrieben, in seiner Werkstatt gequält, zu Tode getreten und danach angezündet worden. Informationen von gegenrede.info, dass Christian W. den Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt haben soll, wollte die Staatsanwaltschaft in Neuruppin nicht bestätigen. Ebenfalls wollte sie nicht bestätigen, dass dieser Antrag von der Haftanstalt befürwortet wird. Sie verwies allerdings darauf, dass zu zwei Dritteln der verhängten Strafe grundsätzlich geprüft werden muss, ob die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Für die Entscheidung des Gerichtes über die vorzeitige Haftentlassung muss ein sogenanntes Gefährlichkeitsgutachten durch einen Sachverständigen erstellt werden. Außerdem müssen Staatsanwaltschaft, die Haftanstalt und der Verurteilte gehört werden. Danach fällt dann das Gericht eine Entscheidung. Handy-Dealereien Während über die Haft von Sven P. wenig nach Außen drang, fiel Christian W. öfters auf. Durch Recherchen von gegenrede.info war er mehrfach mit einem Handy in seiner Zelle in der Haftanstalt Luckau-Duben erwischt worden. Meistens hatte er über soziale Netzwerke im Internet Kontakt zu Gleichgesinnten aufgenommen. Zuletzt war im Februar 2012 die Entdeckung eines Handys bekannt geworden. Bei einem Anruf soll er einen Mittelsmann beauftragt haben, einen 15-jährigen Templiner Punk unter Druck zu setzen. Der sollte eine Anzeige gegen Christian Ws. jüngeren Bruder Steven wegen Beleidigung wieder zurückziehen. Die Staatsanwaltschaft sah damals nach Anhörung aller beteiligten Personen allerdings keine Möglichkeit, den Inhalt des Telefonats zu verifizieren und stellte deshalb das Verfahren gegen Christian W. ein. ______________________________________ unbekannt schrieb am 27.06.2015 unbekannt schrieb am 13.06.2015 Hans Mepomuck schrieb am 05.05.2015 Irmela Mensah-Schramm schrieb am 02.05.2015 ______________________________________ Ihre Meinung |