![]() Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
02.05.2015 Prozess um einem Überfall vom Mai 2012Beredte Abwesenheit der ZeugenPrenzlau (ipr) Seit Donnerstag müssen sich zwei uckermärkische Nazis wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht in Prenzlau verantworten. Der eine soll das Opfer zu Boden geschlagen und dann getreten haben. Der andere soll außerdem mit einem Rucksack voller Bierflaschen so fest auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen haben, dass die Flaschen zerborsten sind. Da beide Angeklagte von ihren Recht Gebrauch machten, zu schweigen und drei Zeugen es vorzogen, nicht zu erscheinen, musste der Prozess mehrfach unterbrochen werden. Der Staatsanwalt beantragte 120 Euro fürs Nichterscheinen und die zwangsweise Vorführung der Zeugen für den zweiten Prozesstag. Da zwei der drei Männer sich telefonisch krank gemeldet hatten, wollte der Strafrichter erst die ärztlichen Atteste abwarten, bevor er eine Entscheidung fällt. Zumindest Andreas D., das Opfer, erschien als Zeuge im Gerichtssaal. Allerdings hatte er kaum eine Alternative. Er wurde in Handschellen vorgeführt. Er verbüßt derzeit eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Neuruppin-Wulkow. Dort saß auch bis zum 15 April der Angeklagte und vermeintliche Rucksackschwinger Ramon A. Auf Nachfragen des Staatsanwaltes gab er zu, dass sich Ramon A. mit ihm über die Tat unterhalten hat. Ramon A. habe ihm gesagt, dass er gar nicht auf der Straße gewesen sei. Er habe die Wohnung gehütet. Ob diese Gespräch im Knast Auswirkungen auf das Aussageverhalten des Opfers gehabt hat, blieb allerdings unklar. Auf jeden Fall zeigte sich der 37-Jährige bei der Befragung durch den Richter recht sperrig. Für ihn war die Sache erledigt. Der Chris L. sei doch schon für die Tat verurteilt worden, maulte er. Das stimmt. Chris L. war für seine Tatbeteiligung im Juni 2013 wegen gefährlicher Körperverletzung zu 10 Monaten Haft verurteilt worden. Weil er geständig war und glaubwürdig Reue zeigte, so das Gericht, wurde die Strafe zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Die damalige Verhandlung förderte folgendes zutage. Die Geschichte Ramon A. war im Mai 2012 in Prenzlau unterwegs gewesen und dabei auf Alexander D. getroffen, der einen Kumpel bei sich hatte. Die beiden waren Bier kaufen gewesen. Alexander D. erkundigte sich nach seinem Fahrrad. Ramon A. gab vor, das Fahrrad in seinem Keller zu haben und lockte so die beiden Männer zu seiner Wohnung. Dort angekommen alarmierte Ramon A. seine rechten Kameraden, die schon in der Wohnung feierten. Als statt Ramon A. mit Fahrrad zwei Kameraden erschienen, machten sich Alexander D. und sein Kumpel in unterschiedliche Richtungen aus dem Staub. Es begann eine Hetzjagd auf Alexander D. über 120 Meter bis zur nächsten Kreuzung. Immer vorne weg Chris L. Warum er das tat, konnte er vor Gericht nicht erklären. Steven W. soll ihn dann überholt und ihr Opfer mit einem Schlag auf den Hinterkopf zu Fall gebracht haben. Chris L. hat dann mehrfach auf den am Boden knienden Mann eingetreten, auf Körper und Kopf. Steven W. soll ebenfalls zugetreten haben. Dann soll Ramon A. die drei Männer erreicht haben. Er soll den Rucksack in der Hand gehabt und so fest damit auf dem Kopf des Opfers eingeschlagen haben, dass die Flaschen zerbarsten. Das Opfer kam halbwegs glimpflich davon: Beulen und Blutergüsse am ganzen Körper. Am Donnerstag sagte er allerdings vor Gericht, dass er mehrere Wochen unter Angstzuständen gelitten habe. Der Staatsanwalt sprach damals in seinem Plädoyer von einem hinterhältigen und brutalen Überfall, von einer Handlung, die das Leben des Opfers gefährdete. Man habe Glück gehabt, dass da nicht plötzlich ein Toter am Boden gelegen hat. Der Richter sah das damals nicht viel anders. Die Vorgeschichte Ein paar Tage zuvor hatte Alexander D. im Stadtpark gesessen und mit Kumpels Bier getrunken. Als die Kumpels gegangen waren, gesellten sich Ramon A. & Co zu ihm, um die restlichen Flaschen Bier zu trinken. Alexander D. war mit dem Fahrrad seiner Lebensgefährtin unterwegs. Chris L., der erst an diesem Tag die rechte Clique um Ramon A. kennen gelernt haben will, nahm das Fahrrad, umkreiste die Trinkergemeinde und fuhr dann davon mit der Absicht, das Fahrrad für sich zu behalten. Das gab er unumwunden zu und erhielt dafür eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Das Fahrrad wurde dann in der Winterfeldtstraße 5 von der Polizei entdeckt. Das Zwischenergebnis Aufgrund der Aussagen von Chris L. hat die Staatsanwalt das Verfahren Verfahren gegen Ramon A. und Chris W. wieder aufgenommen. Ramon A. hatte übrigens bei einer polizeilichen Anhörung kurz nach der Tat Steven W. belastet, mit dem Rucksack auf das Opfer eingeschlagen zu haben. Alle anderen Beteiligten hatten damals zu dem Vorfall geschwiegen. Das Opfer hatte niemanden beim Zutreten und Zuschlagen erkannt. Das Verfahren gegen Steven W. war mangels Erfolgsaussicht vorläufig eingestellt worden. Für beide Angeklagten steht eine Menge auf dem Spiel. Ramon A. hat noch 15 Monate Haft offen, gegen die er gerade mit Revision vorgeht. Steven W. hat über zwei Jahre wegen Gewalt- und Propagandadelikten im Gefängnis verbracht. Er ist Freigänger und soll noch diesen Monat entlassen werden. Keine Kommentare mehr möglich. Sorry!! |