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news >> 2015 >> 150516_01

16.05.2015 Stand 19.05.2015

Urteil im Prozess um einem Überfall vom Mai 2012

Ein Jahr Haft für beide Täter

Prenzlau (ipr) Gestern sind zwei uckermärkische Nazis wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht in Prenzlau zu jeweils einem Jahr Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach drei Prozesstagen sah es das Gericht als erwiesen an, dass Steven W. nach einer Verfolgungsjagd das Opfer zu Boden geschlagen und dann mehrfach getreten hat. Der hinzukommende Ramon A. hat nach Ansicht des Gerichtes den Rucksack voller Bierflaschen des am Boden liegenden Mannes ergriffen und auf dessen Kopf geschlagen. Dabei gingen die Bierflaschen zu Bruch.

Das Opfer kam mit einer dicken Beule am Hinterkopf, Prellungen und Abschürfungen davon. Vor Gericht sagte der 37-jährige nicht gerade redselige Mann allerdings auch, er habe wochenlang unter Angstzuständen gelitten.

Die Belastungszeugen

Basis für die Entscheidung des Gerichtes waren die Aussagen von Pierre R. und Chris L. Beide hatten sich über zwei Prozesstage hinweg der Befragung entzogen. Beide benannten die Angeklagten als Täter. Auch wenn man Pierre R. fast jedes Wort aus der Nase ziehen musste, es gelang den gut nachfragenden und die präzise Erinnerung fordernden und in möglichen Widersprüchen bohrenden Verteidigern nicht, die belastenden Aussagen der beiden Zeugen zu erschüttern.

Es entstand das Bild, Ramon A. habe das Opfer zu seiner Wohnung gelockt, um es von den Kameraden verprügeln zu lassen. Die Verteidiger entlockten Chris L. einen Satz von Ramon A., er habe ihn (das Opfer) doch nicht umsonst mitgeschleppt. Erst darauf sei der Trupp hinter dem Fliehenden her gerannt.

Die Verteidigung hielt ihm vor, er würde jetzt mit seiner Aussage konkreter sein, als bei seinem Prozess. Das konterte L., damals sei er das erste Mal vor Gericht und sehr aufgeregt gewesen. Jetzt habe er Zeit gehabt, alles noch einmal zu durchdenken. Er forderte Ramon A. auf, endlich wie er selbst zu seinen Taten zu stehen.

Der Fehlgriff

Nebenbei leistete sich die Verteidigung noch eine Attacke für die Galerie, die gefüllt war mit Anhängern der rechten Szene. Ws Anwalt warf dem Staatsanwalt Verfolgungseifer vor und kritisierte seine Zusammenarbeit mit der linken Szene. Er habe mit denen sogar in einer Prozesspause Kaffee getrunken. Es wurde ein Zusammenhang hergestellt zwischen einem gegenrede.info Artikel und der Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die beiden Angeklagten.

Tatsache ist, die drei Jahre zurückliegende Tat konnte jetzt überhaupt verhandelt werden, weil Chris L., in seinem Prozess seine Tatbeteiligung gestanden und bei seinem ausführlichen Geständnis vor Gericht die beiden jetzt verurteilten Männer belastet hat. Und genau das war der Grund für den Staatsanwalt wieder aktiv zu werden. Bis dahin gab es lediglich die Aussage von Ramon A. gegenüber der Polizei, dass es Steven W. war, der mit dem Rucksack voller Bierflaschen zugeschlagen haben soll. Alle anderen Beteiligten schwiegen. Für den Staatsanwalt damals, eine schlechte Voraussetzung, um Anklage zu erheben.

Die Hoffnung

Während der Verteidiger von Steven W. für seinen "sich auf einem guten Weg befindenden" Mandanten um eine diese Entwicklung nicht gefährdende Strafe bat, hatte der Verteidiger von Ramon A. für Freispruch plädiert. Der Staatsanwalt hatte zuvor für Ramon A. eine Strafe von 20 Monaten und für Steven W. von 15 Monaten gefordert.

Der 29-jährige Ramon A. war erst Ende März vor dem Landgericht Neuruppin zu 15-Monaten Haft verurteilt worden, weil er gemeinsam mit zwei weiteren Männern die Prenzlauer Innenstadt mit Hakenkreuzen und Sieg-Runen zugesprüht hatte. Gegen dieses Urteil ist er in Revision gegangen.

Der 24-jährige Steven W. sitzt derzeit wegen mehrerer Gewalt- und politisch motivierter Straftaten noch vier Tage in Haft und ist schon seit längerem Freigänger. Aus diesen früheren Urteilen und dem gestrigen wurde für ihn eine Gesamtstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten Haft gebildet.

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der Täter schrieb am 22.05.2015
Danke meine linke Socke aber wer will soll komm! Ik habe nur sechs Monate sie Ratte und zum Schluss mir stinken die linken töhle ob Süd ob West ik hasse die rote Pest

Antifascist Uckermark schrieb am 19.05.2015
Strafe muss sein.
Eine ganze weile wurde beim Prenzlauer Gericht gegenüber Nazis zu viel milde gezeigt. Sei es durch falsche Sozialprognosen "Hat Arbeit. Kommt für Kinder auf. Festen Wohnsitz. Hat Freundin". Obwohl in 6 Monaten 3 Verhandlungen waren. Werden verurteilt. Entziehen sich der Strafe. Beeinflussen Zeugen.
Warum schweigt man vor Gericht während man draußen die große Fresse hat? Und dann erstmal in Berufung bzw Revision gehen. Ja um den Knast soweit wie möglich raus zu zögern.
Ihr habt die Straftaten begangen also steht dazu.
@Is doch egal. Wenn man schon Namen schreibt, sollten diese richtig geschrieben sein. Sonst wirkt das nicht "einschüchternt" genug.

Is doch egal schrieb am 16.05.2015
Sehr .... Herr Hut !
Also entweder leiden sie an Pseudologie,totaler Verwirrtheit oder es ist reine Hetze! Wie sonst soll man sich diese Unwahrheit erklären?

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