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news >> 2015 >> 150528_01

28.05.2015

Prozess um einem Überfall vom Mai 2012

Urteil wurde nicht rechtskräftig

Prenzlau (ipr) Die Verurteilung von zwei uckermärkischen Nazis wegen gefährlicher Körperverletzung durch das Schöffengericht in Prenzlau ist nicht rechtskräftig geworden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch ein Verurteilter haben Berufung eingelegt.

Beide Rechtsextremisten waren zu jeweils einem Jahr Haft verurteilt worden. Nach drei Prozesstagen hatte es das Gericht als erwiesen angesehen, dass Steven W. nach einer Verfolgungsjagd einen heute 37-jährigen Mann zu Boden geschlagen und dann mehrfach getreten hat. Der hinzukommende Ramon A. hat nach Ansicht des Gerichtes den Rucksack voller Bierflaschen des am Boden liegenden Mannes ergriffen und auf dessen Kopf geschlagen. Dabei gingen die Bierflaschen zu Bruch.

Das Opfer war mit einer dicken Beule am Hinterkopf, Prellungen und Abschürfungen davon gekommen. Vor Gericht hatte der nicht gerade redselige Mann allerdings auch gesagt, er habe wochenlang unter Angstzuständen gelitten.

Der 29-jährige Ramon A. war erst Ende März vor dem Landgericht Neuruppin zu 15-Monaten Haft verurteilt worden, weil er gemeinsam mit zwei weiteren Männern die Prenzlauer Innenstadt mit Hakenkreuzen und Sieg-Runen zugesprüht hatte. Gegen dieses Urteil ist er in Revision gegangen.

Der 24-jährige Steven W. saß wegen mehrerer Gewalt- und politisch motivierter Straftaten bis zum 19. Mai in Haft, war aber schon seit längerem Freigänger. Aus diesen früheren Urteilen und dem letzten wurde für ihn eine Gesamtstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten Haft gebildet. Er hat das Urteil akzeptiert.



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