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13.07.2015 Hakenkreuze auf den Waden der Öffentlichkeit präsentiertNeun Tage nach der Tat vor dem KadiPrenzlau (ipr) Der Templiner Nazi Steven W. ist am Freitag in einem beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht Prenzlau wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zu vier Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am Morgen des ersten Juli – ein wirklich heißer Tag - war Passanten in der Templiner Mühlenstraße aufgefallen, dass zwei zehn Zentimeter große Hakenkreuze auf den Waden des 24-Jährigen prangen. Steven W. trug nur knielange Hosen. Die Polizei wurde gerufen und stieß auf ihn kurz vor der Stadtmauer. Nur wenige Meter entfernt war vor fast genau sieben Jahren Bernd Köhler in seiner Werkstatt von zwei Nazis ermordet worden. Einer der beiden Täter ist Ws. älterer Bruder Christian. Juristisch ist das ohne Bedeutung. Aber der Ort und die Hakenkreuze wecken die Erinnerung an das Tottreten des Vaters zweier Töchter. Christian W. möchte demnächst vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Steven W. ließ seinen Anwalt erklären, es wäre heiß gewesen. Deshalb die kürzere Hose. Er habe nicht an die Hakenkreuze gedacht. Es tue ihm leid, dass jemand die Hakenkreuze gesehen habe. Er habe auch schon begonnen, die Hakenkreuze überarbeiten zu lassen. Aus dem Hakenkreuz der rechten Wade war tatsächlich ein Totenkopf gemacht worden. Mit so einer Erklärung durch seinen Anwalt hat man sich vor Gericht zu den Vorwürfen geäußert, sich aber auch die Nachfragen des Richters und des Staatsanwaltes erspart. Der Polizist, der W. zuerst angesprochen hatte, sagte im Zeugenstand, aus etwa 20 Meter Entfernung habe er die Hakenkreuze erkennen können. Weiter sagte er, dass Steven W. sofort auf seinen Arm verwies an dem er schon Tattoos habe verändern lassen. Daraus folgerte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, Steven W. habe sehr genau um das Problem mit den Hakenkreuzen auf den Waden gewusst. „Nicht daran gedacht“ sei also eine reine Schutzbehauptung. Er forderte acht Monate Haft ohne Bewährung. Dem Verteidiger fiel dazu nicht viel ein. Die Staatsanwaltschaft würde seinen Mandanten massiv verfolgen und messe mit zweierlei Maß. Im Internet würde sein Mandant als gefährlicher Rechtsextremist dargestellt. Der Richter fand, dass die Veränderungen der Tattoos vom Hakenkreuz zum Totenkopf als Anzeichen für ein (politisches) Umdenken des Angeklagten gewertet werden könne. Deshalb könne die sechsmonatige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Keine Kommentare mehr möglich. Sorry!! |