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news >> 2015 >> 150901_01

01.09.2015

Der ewige Sebastian F.

Geld- statt Haftstrafen

Neuruppin (ipr) Gestern wurde der Prenzlauer Nazi Sebastian F. wegen Trunkenheit im Verkehr vor dem Landgericht Neuruppin zu eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen je 30 Euro verurteilt. Ein weiteres Verfahren wegen Körperverletzung wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Das berichtete eine Gerichtssprecherin.

Nach einer Betriebsfeier war Sebastian F. mit 1,83 Promille im Blut Fahrrad fahrend auf dem Fußweg von der Polizei erwischt worden. Im März war er dafür vor dem Amtsgericht in Prenzlau zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Vier Jahre waren als Bewährungszeit angedacht. Da Sebastian F. demnächst eine Arbeit aufnehmen wird, konnte sich das Gericht in dieser Berufungsverhandlung auch mit einer Geldstrafe anfreunden.

Im zweiten Fall dieser Verhandlung ging es um ein Ohrfeige, die Sebastian F. vor der Filiale einer Supermarktkette am Georg-Dreke-Ring in Prenzlau von seinem Fahrrad aus einem Mann verpasst haben soll. Dabei soll das Smartphone des Mannes zu Bruch gegangen sein. Eine Tatsache, die das Opfer mehr schmerzte als der Schlag ins Gesicht. Deshalb nahm es wohl auch die 100 Euro ganz gern, die das Gericht als Auflage angeordnet hat. Einen Grund für den Schlag soll es allerdings auch gegeben haben: Das Opfer hatte in einem früheren Prozess gegen Sebastian F. ausgesagt.

Alte Geschichten

Vor mehr als zehn Jahren war Sebastian F. an der bestialischen Ermordung des 16-jährigen Marinus Schöberl in Potzlow beteiligt und dafür zu einer mehrjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt worden.

Im August 2008 war er wegen mehrerer Gewaltdelikte erneut zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Der Richter hatte ihn damals als "tickende Zeitbombe" bezeichnet.

Zuletzt hatte er Anfang Februar eine Haftstrafe antreten müssen. Er hatte einen vietnamesischen Imbissbetreiber am Prenzlauer Bahnhof mit Worten wie "Schwein", "Ausländerschwein" und "Fitschi" beschimpft und beleidigt. Dazu hatte er den Hitlergruß gezeigt. Deswegen war er im Juni 2013 vor dem Amtsgericht Prenzlau zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.



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