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news >> 2015 >> 151212_01

12.12.2015

Teurer Spaß - komisches Spaßverständnis

Mann zeigte Hitlergruß vor Polizeibeamten

Prenzlau (ipr) Am Donnerstag wurde ein 33-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Prenzlau wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in einem beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Prenzlauer wurde vorgeworfen am 14. November kurz nach 22:00 Uhr in der Nähe des Prenzlauer Rathauses zwei im Streifenwagen vorbeifahrenden Polizisten den Hitlergruß gezeigt zu haben. Der Mann war geständig. Eine Erklärung für sein Verhalten fand er vor Gericht nicht. Der Mathias K. war zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert. 2,4 Promille wurden später festgestellt. Er sei auf Omas Geburtstagfeier gewesen, so der Mann, und habe danach noch weitergetrunken. Er sei auf dem Heimweg und gut drauf gewesen. Mit einer an diesen Samstag stattgefundenen Demonstration von Gegnern der gegenwärtigen Flüchtlingspolitik, darunter Rechtsextremisten und Gewalttäter, wollte der Industriereiniger nichts zu tun haben. Er befürchtete vom Richter mit den Demonstranten in einen Topf gesteckt zu werden.

Eine Polizeibeamtin sagte aus, dass er seine Tat gleich bedauert habe. Es sei doch nur ein Spaß gewesen, soll er gesagt haben. Der Spaß kostet dem Mann jetzt 1600 Euro plus Gerichtskosten. Das Gericht verurteilte ihn zu 40 Tagessätzen von je 40 €uro.

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Irmala Mensah-Schramm schrieb am 12.12.2015
So sollte es auch sein: Konsequente und schnelle Reaktion!
Wenn doch aber auch nur dann Justiz und Polizei gemeinsam entsprechend richtig reagieren und agieren würden!
Wenn man es aber erleben muss, dass Nazis auch schon straffrei den Hitlergruß zeigen durften.
Aber wenn Neonazis ihre GegnerInnen gegenüber der Polizei und Justiz denunzieren, - wie jüngst geschehen - vefolgt sie dies sehr "gewissenhaft".
Auch der Straftatbestand der "Falschen Anschuldigung" oder "Falscher Verdächtigung" kann strafbar sein.

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