![]() Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
14.04.2016 Nazis agieren über Ländergrenzen hinweg – die Justiz tut das nicht unbedingtDer lange DrahtBerlin/Prenzlau (ipr) Montagabend gab es einige Festnahmen auf montäglichen Bärgida-Demo. Unter den festgenommenen Demonstranten war ein alter Bekannter aus Templin, Robert Sch. Seit mittlerweile sieben Monaten versucht das Amtsgericht in Prenzlau, dem Mann einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung zuzustellen.
Vorgeschichte Templin Im September 2014 kurz vor der Landtagswahl hatte der heute 37-jähgrige Mann in Templin Wahlplakate abgefackelt. Kurz darauf konnte ihn die Polizei als Tatverdächtigen ermitteln. Robert Sch. war geständig. Er gab an aus Ärger über die Regierungspolitik von SPD und die Linke, aktiv geworden zu sein. Vorgeschichte Berlin Knapp ein Jahr später, Sch. wohnt mittlerweile in Berlin, wurde er wieder politisch aktiv. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit seinem Kumpel Christian S., in der S-Bahn im Suff eine Mutter mit zwei Kindern rassistisch beleidigt zu haben. Frau und Kinder sollen den beiden "Herrenmenschen" nicht deutsch genug ausgesehen haben. Christian S. soll dann auf das etwa fünfjährige Kind gepinkelt haben. Beide wurden an der nächsten S-Bahnhaltestelle von Bundespolizisten kurzfristig aus dem Verkehr gezogen. Nach Feststellung der Personalien durften die Beiden weiterziehen. Von den Opfern hört und sieht man bis heute nichts. Aber es gibt Zeugen. Die hatten ja auch die Polizei informiert. Als die Presse von dem Vorfall erfuhr, gab es einen publizistischen Aufstand unter den Überschriften "S-Bahnpisser" oder "Ekel-Nazis". Fleißige tv-Journalisten machten sich auf den Weg und stellten die Männer vor der Kamera. Die bestritten das Anpinkeln und das Beschimpfen. Im Oktober wurden die beiden Nazis dann per Haftbefehl gesucht. Robert Sch. konnte auf einer Bärgida-Demo von den Polizisten aufgelesen werden. Dort ist er regelmäßig anzutreffen. Sein brauner Kumpel wurde etwas später gefasst. Während Robert Sch. vom Haftrichter verschont wird – er besitzt einen festen Wohnsitz in Berlin – wartet Christian S. auf seinen Prozess in der Zelle. Seitdem muss sich Robert Sch. allerdings zwei Mal in der Woche auf dem zuständigen Polizeirevier melden.
Bis auf die Meldeauflage konnte man diese Vorgänge sogar der Uckermärkischen Lokalpresse entnehmen. Allerdings wusste kaum jemand in der Uckermark, dass es bei den beiden Taten eine personelle Überlappung gab. Bei der Justiz schon gar nicht! Wenn die Posse abgeht Parallel zum Haftbefehl in Berlin gab es in Brandenburg einen Strafbefehl für Robert Sch. 60 Tagessätze zu je 15 Euro soll der Mann für das Abfackeln der Wahlplakate bezahlen. Mit dem Strafbefehl schickte die zuständige Staatsanwaltschaft in Neuruppin auch die dort bekannte Wohnadresse an das Amtsgericht. Der Strafbefehl wurde erlassen und die Post ging ab. Dummerweise nach 16909 Berlin. Niemandem in beiden Verwaltungen war aufgefallen, dass dies nicht funktionieren konnte. Die Post hatte nie eine Chance, die angegebene Straße in Wittstock/Dosse zu finden. Denn zu diesem Ort gehört diese Postleitzahl. Der Strafbefehl kam zurück. Und seitdem hat es seitens des Gerichtes zahlreiche intensive Versuche gegeben, die korrekte Adresse herauszufinden. Mal ging er nach Berlin Neukölln, mal ging er nach Templin. Trotz gemeinsamer Gerichte in Berlin und Brandenburg hat man allerdings scheinbar keinen direkten Draht zueinander. Das ging solange schlecht bis vor zwei Wochen ein Reporter des RBB tv-Magazins "Brandenburg Aktuell" bei Robert Sch. in Berlin Spandau an der Haustür klingelte und der die Tür aufmachte. Damit war bewiesen, der Mann ist auffindbar, hat eine feste Wohnadresse und sogar ein Klingelschild. Nachtrag Der tv-Beitrag begann mit den Worten: "Diesen Mann sucht das Amtsgericht Prenzlau seit sechs Monaten - beziehungsweise seine Adresse." Diesen Satz hat wohl ein freundlicher Berliner falsch verstanden. Jedenfalls wies er am Montagabend die Polizisten am Rande der Bärgida-Demo darauf hin, dass Robert Sch. gesucht werde. Die Polizisten nahmen Robert Sch. kurzfristig mit und überprüften ihn. Das Ergebnis war: Haftbefehl ja, aber ausgesetzt, weil festen Wohnsitz. Nach fünfzehn Minuten durfte Robert Sch. wieder gehen. Die bittere Pille zuletzt. Zugestellt ist der Strafbefehl bis heute nicht. 14.04.2016 Nazis agieren über Ländergrenzen hinweg – die Justiz tut das nicht unbedingtDer lange DrahtBerlin/Prenzlau (ipr) Montagabend gab es einige Festnahmen auf montäglichen Bärgida-Demo. Unter den festgenommenen Demonstranten war ein alter Bekannter aus Templin, Robert Sch. Seit mittlerweile sieben Monaten versucht das Amtsgericht in Prenzlau, dem Mann einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung zuzustellen.
Vorgeschichte Templin Im September 2014 kurz vor der Landtagswahl hatte der heute 37-jähgrige Mann in Templin Wahlplakate abgefackelt. Kurz darauf konnte ihn die Polizei als Tatverdächtigen ermitteln. Robert Sch. war geständig. Er gab an aus Ärger über die Regierungspolitik von SPD und die Linke, aktiv geworden zu sein. Vorgeschichte Berlin Knapp ein Jahr später, Sch. wohnt mittlerweile in Berlin, wurde er wieder politisch aktiv. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit seinem Kumpel Christian S., in der S-Bahn im Suff eine Mutter mit zwei Kindern rassistisch beleidigt zu haben. Frau und Kinder sollen den beiden "Herrenmenschen" nicht deutsch genug ausgesehen haben. Christian S. soll dann auf das etwa fünfjährige Kind gepinkelt haben. Beide wurden an der nächsten S-Bahnhaltestelle von Bundespolizisten kurzfristig aus dem Verkehr gezogen. Nach Feststellung der Personalien durften die Beiden weiterziehen. Von den Opfern hört und sieht man bis heute nichts. Aber es gibt Zeugen. Die hatten ja auch die Polizei informiert. Als die Presse von dem Vorfall erfuhr, gab es einen publizistischen Aufstand unter den Überschriften "S-Bahnpisser" oder "Ekel-Nazis". Fleißige tv-Journalisten machten sich auf den Weg und stellten die Männer vor der Kamera. Die bestritten das Anpinkeln und das Beschimpfen. Im Oktober wurden die beiden Nazis dann per Haftbefehl gesucht. Robert Sch. konnte auf einer Bärgida-Demo von den Polizisten aufgelesen werden. Dort ist er regelmäßig anzutreffen. Sein brauner Kumpel wurde etwas später gefasst. Während Robert Sch. vom Haftrichter verschont wird – er besitzt einen festen Wohnsitz in Berlin – wartet Christian S. auf seinen Prozess in der Zelle. Seitdem muss sich Robert Sch. allerdings zwei Mal in der Woche auf dem zuständigen Polizeirevier melden.
Bis auf die Meldeauflage konnte man diese Vorgänge sogar der Uckermärkischen Lokalpresse entnehmen. Allerdings wusste kaum jemand in der Uckermark, dass es bei den beiden Taten eine personelle Überlappung gab. Bei der Justiz schon gar nicht! Wenn die Posse abgeht Parallel zum Haftbefehl in Berlin gab es in Brandenburg einen Strafbefehl für Robert Sch. 60 Tagessätze zu je 15 Euro soll der Mann für das Abfackeln der Wahlplakate bezahlen. Mit dem Strafbefehl schickte die zuständige Staatsanwaltschaft in Neuruppin auch die dort bekannte Wohnadresse an das Amtsgericht. Der Strafbefehl wurde erlassen und die Post ging ab. Dummerweise nach 16909 Berlin. Niemandem in beiden Verwaltungen war aufgefallen, dass dies nicht funktionieren konnte. Die Post hatte nie eine Chance, die angegebene Straße in Wittstock/Dosse zu finden. Denn zu diesem Ort gehört diese Postleitzahl. Der Strafbefehl kam zurück. Und seitdem hat es seitens des Gerichtes zahlreiche intensive Versuche gegeben, die korrekte Adresse herauszufinden. Mal ging er nach Berlin Neukölln, mal ging er nach Templin. Trotz gemeinsamer Gerichte in Berlin und Brandenburg hat man allerdings scheinbar keinen direkten Draht zueinander. Das ging solange schlecht bis vor zwei Wochen ein Reporter des RBB tv-Magazins "Brandenburg Aktuell" bei Robert Sch. in Berlin Spandau an der Haustür klingelte und der die Tür aufmachte. Damit war bewiesen, der Mann ist auffindbar, hat eine feste Wohnadresse und sogar ein Klingelschild. Nachtrag Der tv-Beitrag begann mit den Worten: "Diesen Mann sucht das Amtsgericht Prenzlau seit sechs Monaten - beziehungsweise seine Adresse." Diesen Satz hat wohl ein freundlicher Berliner falsch verstanden. Jedenfalls wies er am Montagabend die Polizisten am Rande der Bärgida-Demo darauf hin, dass Robert Sch. gesucht werde. Die Polizisten nahmen Robert Sch. kurzfristig mit und überprüften ihn. Das Ergebnis war: Haftbefehl ja, aber ausgesetzt, weil festen Wohnsitz. Nach fünfzehn Minuten durfte Robert Sch. wieder gehen. Die bittere Pille zuletzt. Zugestellt ist der Strafbefehl bis heute nicht. Keine Kommentare mehr möglich. Sorry!! |