![]() Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
27.04.2016 Zweites Bossmodus-Urteil in SchwedtMit den Klamotten ist kein Staat zu machenSchwedt (ipr) Erneut hat ein Schwedter Jugendlicher vor dem Jugendrichter wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen einen Verweis erhalten. Er trug in der Öffentlichkeit ein T-Shirt mit der Aufschrift "Bossmodus", wobei dass "SS" durch zwei Siegrunen ersetzt wird. Nach Ansicht des Gerichts ist bei dem Aufdruck "Bossmodus" eine Doppelsiegrune trotz eines darüber befindlichen Balkens mit der Aufschrift "zensiert" weiterhin erkennbar gewesen. Das T-Shirt mit dem strafbaren Aufdruck ist vom Gericht eingezogen worden.
Entdeckt hatten Polizisten den Pullover am 8. Mai 2015 auf dem Schwedter Platz der Befreiung. Der NPD-ler David Weide hatte eine Mahnwache organisiert, die unter dem Motto "Vernichtung ist keine Befreiung" stand. Zwei noch jugendliche Nazis erschienen dazu inhaltlich passend mit Siegrunen-T-Shirts des Oberfälzischen FSN-Versandes. Polizisten vor Ort, Staatsanwaltschaft in Neuruppin und der Schwedter Jugendrichter fanden das gar nicht gut. Neben dem Verweis wurde das Kleidungsstück eingezogen. Der erste T-Shirt-Träger hat bereits im Februar seinen Verweis erhalten. Beide Urteile sind rechtskräftig. ______________________________________ sven Barthel schrieb am 27.04.2016 ______________________________________ Keine Kommentare mehr möglich. Sorry!! |