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news >> 2016 >> 160525_01

25.05.2016

Rechte Schläger vor Gericht

Der eine Nazi bleibt im Knast, der andere in Freiheit

Neuruppin (ipr) Vier Jahre nach der Tat sind gestern zwei Nazis aus der Uckermark vor dem Landgericht Neuruppin wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von jeweils 12 Monaten verurteilt worden. Das Gericht bestätigte damit die Urteile aus erster Instanz.

Nach drei Prozesstagen sah es das Gericht als erwiesen an, dass Steven W. nach einer Verfolgungsjagd das Opfer zu Boden geschlagen und dann mehrfach getreten hat. Der hinzukommende Ramon A. hat nach Ansicht des Gerichtes den Rucksack voller Bierflaschen des am Boden liegenden Mannes ergriffen und auf dessen Kopf geschlagen. Dabei gingen die Bierflaschen zu Bruch.


screenshot: ipr

Das alkolhokranke 34-jährige Opfer hatte Glück, dass ihm dadurch keine lebensgefährlichen Verletzungen zugefügt worden waren.

Juristische Arithmetik

Steven W. wurde zusätzlich wegen Verwendens von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen zu sechs Monaten Haft verurteilt. Ein tätowiertes Hakenkreuz auf seiner Wade, das mittlerweile verschwunden ist, war der Anlass. Daraus wurde dann eine Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten gebildet. Diese Strafe wurde auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwältin sah bei ihm eine positive Entwicklung. Seit seiner Haftentlassung ist er nicht mehr straffällig geworden. Er behauptet, keinen Alkohol mehr zu trinken, und er hat Familie. Der 25-jährige Templiner bekommt einen Bewährungshelfer und muss zusätzlich 100 Sozialstunden leisten.

Ramon A. sitzt bereits seit März im Knast. Er war verurteilt worden, weil er gemeinsam mit weiteren Nazis im November 2012 die Prenzlauer Innenstadt mit Hakenkreuzen und Sieg-Runen zugesprüht hatte.

Mit einer früheren Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes wurde eine Gesamtstrafe von 15 Monaten gebildet. Bei einer Hausdurchsuchung kurz nach der Sprühaktion war bei dem 26-Jährigen ein Schlagring gefunden worden. Das gestrige Urteil bringt er in eine neue Gesamtstrafe ein, die dann ein Jahr und neun Monate Haft lautet.



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