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news >> 2016 >> 160621_01

21.06.2016

Mord an Bernd Köhler

Kein Rabatt für Christian W.

Templin (ipr) Der wegen Beihilfe zum Mord verurteilte Templiner Rechtsextremist Christian W. wird nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. Das Oberlandesgericht hat seinen Einspruch gegen eine Entscheidung das Landgerichtes Cottbus verworfen. Seine Haftstrafe endet somit im Oktober 2018.

Christian W. war an der Ermordung des Templiners Bernd Köhler beteiligt und dafür zu 9 Jahren Haft verurteilt worden. Da er zum Tatzeitpunkt auf Bewährung in Freiheit war, muss der 30-Jährige zusätzlich eine Reststrafe absitzen. Sein Mittäter Sven P. ist dagegen bereits vor eineinhalb Jahren vorzeitig aus der Jugendhaftanstalt in Wriezen entlassen worden.

Handy-Dealereien

Über die Jugendhaft von Sven P. drang wenig nach außen. Mal ein Foto vom Hafturlaub beim Bruder in Süddeutschland, mal Hinweise auf seinen Fahrschulunterricht. Heute gibt er sich auf seinem Facebook-Profil als Fan von "Freiwild" und Feind der Antifa.


Christian W: Portrait in seiner Zellescreenshot: ipr

Dagegen fiel Christian W. öfters auf. Durch Recherchen von gegenrede.info war er mehrfach mit einem Handy in seiner Zelle in der Haftanstalt Luckau-Duben erwischt worden. Meistens hatte er über das soziale Netzwerk "Jappy" Kontakt zu Gleichgesinnten aufgenommen.

Zuletzt war im Februar 2012 die Entdeckung eines Handys bekannt geworden. Bei einem Anruf soll er einen Mittelsmann beauftragt haben, einen 15-jährigen Templiner Punk unter Druck zu setzen. Der sollte eine Anzeige gegen Christian Ws. jüngeren Bruder Steven wegen Beleidigung wieder zurückziehen.

Die Staatsanwaltschaft sah damals nach Anhörung aller beteiligten Personen allerdings keine Möglichkeit, den Inhalt des Telefonats zu verifizieren und stellte deshalb das Verfahren gegen ihn ein.

Welt bizarr

Der Mann, der den ermordeten Bernd Köhler am 22. Juli 2008 in dessen Werkstatt entdeckte, wurde auf den Tag genau sieben Jahre später wegen Mordes und Körperverletzung in Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Der Obdachlose hatte im Suff einen Mitbewohner im Templiner Obdachlosen-Heim nach einem Streit getötet.

Christian W. tauchte in diesem Prozess plötzlich als Zeuge der Verteidigung auf. Er gab vor, im Knast Erkenntnisse über einen anderen Täter erlangt zu haben. Das Gericht schenkte ihm keinen Glauben. Die Staatsanwältin sprach laut Prenzlauer Zeitung von Falschaussage. Der Vorsitzende Richter hieß in beiden Prozessen Wegner.

Das Mordopfer

Der 55-jährige Bernd Köhler, Vater zweier Töchter, war am Abend des 21. Juli 2008 von den beiden Rechtsextremisten durch Templin getrieben, in seiner Werkstatt gequält, zu Tode getreten und danach angezündet worden.



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