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news >> 2016 >> 160704_01

04.07.2016

Karikaturen-Streit geht in die nächste Runde

Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel ein

Prenzlau (ipr) Der Freispruch für den uckermärkischen AfD Kreisvorsitzenden Jan-Ulrich Weiß vom Vorwurf der Volksverhetzung ist nicht rechtskräftig geworden. Die für Online-Straftaten zuständige Staatsanwaltschaft Cottbus hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts Prenzlau eingelegt.

Man warte auf das schriftliche Urteil, hieß es aus Cottbus, dann werde man entscheiden, ob man in Berufung gehe oder sich gleich per Sprungrevision an das Oberlandesgericht wende.

Die von dem heute 41-jährigen Templiner im September 2014 auf Facebook gepostete Karikatur sei nicht eindeutig antisemitisch, hatte das Gericht vergangenen Mittwoch festgestellt.

Der Prozess war notwendig geworden, weil Jan-Ulrich Weiß einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung über 100 Tagessätze zu je 50 Euro widersprochen hatte.

Mit der Veröffentlichung der Karikatur auf seinem Facebook-Profil hatte sich Jan-Ulrich Weiß die Möglichkeit verbaut, als Nachrücker in den Landtag einzuziehen.



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