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news >> 2016 >> 161201_01

01.12.2016

Eine scheinbar unendliche Geschichte

Trotz Geständnis neue Ermittlungen

Prenzlau (ipr) Eigentlich sollte sich der Rechtsextremist Robert Sch. vor zwei Wochen vor dem Prenzlauer Amtsgericht wegen des Abfackelns von Wahlplakaten verantworten. Am Abend vorher erfuhr gegenrede.info, dass der Prozess abgesetzt worden ist. Eine Begründung dafür gab es erst einmal nicht.

Im September 2014 waren in Templin quer durch die Stadt Landtagswahlplakate angezündet worden. CDU, Grüne, Linke und Sozialdemokraten waren betroffen. Kurze Zeit später konnte der Staatsschutz Robert Sch. als vermeintlichen Täter ermitteln. Der Mann war sogar geständig und begründete seine Taten mit seiner Unzufriedenheit mit den Parteien.


Robert Sch. letzten Samstag bei Bärgida in Berlinfoto: s. kohlhuber

Irgendwann im letzten Jahr erließ das Amtsgericht Prenzlau einen Strafbefehl wegen Sachbeschä- digung von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro. Als gegenrede.info nachfragte, ob denn der Strafbefehl nun zugestellt sei, erhielt man die Antwort, es gäbe da Probleme. Regelmäßiges Nachfragen förderte zutage, dass man seine aktuelle Wohnadres- se nicht kannte.

Das ging so etwa ein halbes Jahr bis ein Reporter von Branden- burg Aktuell an der Haustür von Robert S. in Berlin-Spandau klingelte und mit dem Mann vor laufender Kamera redete. Brandenburg Aktuell hatte nämlich herausgefunden, dass Robert S. einer der beiden "Ekelnazis" war, denen vorgeworfen wurde, dass sie in der Berliner S-Bahn ein Migrantenkind angepinkelt hätten. Gegen den Nazi lag ein Haftbefehl vor, der gegen Auflagen ausgesetzt worden war. So musste sich Robert Sch. zweimal die Woche bei seinem zuständigen Polizeirevier in Spandau melden. Was er auch tat.

Mit der Öffentlichkeit im Nacken gelang es dann auch irgendwann der Brandenburger Justiz den Strafbefehl in Berlin zuzustellen. Dagegen legte Robert Sch. Beschwerde ein. Ein Prozess wurde auf den 17. November angesetzt und wieder abgesagt. Nach zweimaliger Nachfrage kam dann die Antwort des Amtsgerichts: "... in dem Verfahren gegen Robert Schilling sind weitere Ermittlungen erforderlich, über deren Inhalt ich derzeit keine Auskunft geben kann." Der Mann hat das Abfackeln der Wahlplakate gestanden. Was da wohl noch zu ermitteln ist?

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Irmela Mensah-Schramm schrieb am 09.11.2016
Mit der Justiz in Brandenburg liegt offensichtlich einiges im Argen!
So lief vor einigen Jahren eine Anklage des Amtsgerichts Zossen gegen mich, da ich angeblich einen Ekel-Nazi mit dem sogen. "Stinkefinger" beleidigt haben soll. Der Prozeß wurde nach einem Interview-Gesuch des RBB abgesagt....
Als mich der Ekel-Nazi K.(NPD-Politiker) aus LDS öffentlich bei seiner Ansprache in Königs Wusterhausen beleidigte, wurde er freigesprochen......wohlhgemerkt: aus \"rechtlichen Gründen\", wie mir auf meine Anfrage mitgeteilt worden ist.
Am Beweismaterial der Tonaufzeichnung war bei den Ermittlungen der Staatsanwalt offensichtlich herzlich wenig interessiert!
In Potsdam durften Neonazis ihre Gegner-Innen fotografieren. Aber der versuchte Diebstahlversuch der Kamera ihrer Gegnerin durch eine Narzisse wegen \"unerlaubtes zurück fotografieren\" wurde von der Potsdamer Staatsanwaltschaft gerechtfertigt.
Nun, in jenem Bundesland wo mit haarsträubenden Aktionen der NSU-Verfassungssch(m)utzskandal noch vergrößert wurde, wundert gar nichts mehr.

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