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news >> 2018 >> 180131_01

31.01.2018

ErsterProzesstag

"Heil Hitler" - Rufe sind mehr als nur eine Ruhestörung

Neuruppin (ipr) Am Freitag vergangener Woche begann der Berufungsprozess gegen einen Schwedter Polizisten vor dem Landgericht Neuruppin. Dem Mann wird versuchte Strafvereitelung im Amt vorgeworfen, weil er bei Nazi-Gegröle vor einer Turnhalle in Schwedt die Personalien von Zeugen und Verdächtigen nicht aufgenommen haben soll. Im ersten Prozess war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Eine zentrale Rolle bei diesem Prozess spielt das Einsatzprotokoll. Dort steht ganz eindeutig, dass der Wache in Schwedt mitgeteilt wurde, jemand habe die Polizei alarmiert, weil vor der "Neuen Welt" eine Gruppe von sieben bis acht jungen Männern rechtsradikale Parolen wie "Heil Hitler" und "Deutschland den Deutschen" gegrölt hat.

Sven G. hat sich vor Gericht zu den Vorwürfen geäußert. Er sagte, dass er an den Einsatzort gefahren sei, um eine Ruhestörung zu beenden, weil "Deutschland den Deutschen" ja keine Straftat sei. An der Sporthalle angekommen, sei es still gewesen. Er habe die dort angetroffenen Männer gefragt, ob hier rechtsradikale Parolen gerufen worden seien. Das wurde verneint. Deshalb war für ihn der Einsatz beendet. Er sah keine Notwendigkeit mehr, die Personalien aufzunehmen.


Der Angeklagte im Gespräch mit
seinem Verteidigerfoto: ipr

Sein Kollege hingegen sagte aus, er habe den Einsatzbefehl vollständig vorgelesen und da kommen die Worte "rechtsradikale Parolen", "Heil Hitler" und "Deutschland den Deutschen" vor.

Ein weiterer Kollege, der sich damals auch im Raum befand, sagte ebenfalls aus, dass die Worte "Heil Hitler" vorgelesen wurden. Er musste allerdings auf Nachfrage der Richterin zugeben, dass ihm das erst wieder eingefallen war, als er zur Prozessvorbereitung das Einsatzprotokoll gelesen hatte.

Einer der Sportler gegen die ermittelt wurde, sagte vor Gericht, er sei erst später vor die Turnhalle gekommen. Als die Polizisten schon da waren. Er habe gefragt, um was es denn hier gehe. Da habe ihm ein Polizist geantwortet, es geht um frendenfeindliche Parolen.

Auch hier hakte die Richterin nach. Bei seiner Vernehmung habe er doch gesagt, es sei um Ruhestörung gegangen. Nein, antwortete der Zeuge, er sei sich sicher, es sei um rechtsradikale, um Nazi-Parolen gegangen.

Die Richterin wollte nun wissen, welcher von den zwei Polizisten vor Ort das denn gesagt habe. Der größere von beiden Männern war die Antwort. Jeder im Gerichtssaal konnte sich davon überzeugen, dass der größere der beiden Polizisten Sven G. ist.

Auch sein Kollege, der mit ihm zum Einsatzort gefahren war, musste in den Zeugenstand. Er war zum Zeitpunkt der Informationsübergabe nicht im Raum. Er wusste nur von Sven G., dass es sich um einen Einsatz wegen Ruhestörung handeln soll.

Der Prozess wird am 14. Februar fortgesetzt.



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