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news >> 2019 >> 191120_01

20.11.2019

Max M. nach vier Jahren erneut vor Gericht

Vom Lautsprecher zum Leisetreter

Schwedt (ipr) Ein frühere Administrator der flüchtlingsfeindlichen Facebook-Gruppe "Uckermark gegen Überfremdung und Asylmissbrauch" ist am Dienstag vor der Strafrichterin beim Amtsgericht Schwedt mit einem blauen Auge davongekommen. Ein Verfahren wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit öffentlichem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde vorläufig eingestellt. Er muss in den nächsten drei Monaten 80 Stunden gemeinnützige Arbeitet leisten.

Vorgeworfen wurde dem heute 25-jährigen Max M. auf einem fremden Facebook-Profil eine Nazi-Darstellung gelikt und dadurch mit seinen Facebook-Freunden geteilt zu haben. Unklar in der Verhandlung blieb, ob er mit dem Profilinhaber befreundet war oder ob einer seiner Facebook-Freunde das Bild ebenfalls gelikt hatte und er so das strafbare Bild entdeckt haben könnte.

Die Fotomontage – heute noch problemlos im Netz zu finden - zeigt einen NSDAP-Parteiaufmarsch mit vielen Hakenkreuz-Standarten und Adolf Hitler im Weihnachtsmannkostüm. Darauf ist der Text zu lesen: "HO-HO-HOLOCAUST".

Max M. bestätigte vor Gericht, dass er das Bild kenne, dass er das aber nicht bewusst gelikt habe. Es muss zufällig beim Scrollen passiert sein. Außerdem habe er bis zu seiner Vernehmung nicht gewusst, dass Liken auch Teilen bedeute. Der ermittelnde Polizeibeamte bestätigte im Zeugenstand, dass alle, die er in diesem Komplex anhörte, darüber verwundert waren.

Der ehemalige Bäckerlehrling erläuterte, dass er sich nach seinen Haftstrafen, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt worden waren, von der rechten Szene verabschiedet habe. Er habe alle Bewährungsauflagen erfüllt. Er sei sogar aus Angermünde weggezogen. Er kümmere sich um seine 2-jährige Tochter. Er mache eine neue Ausbildung und sei im dritten Lehrjahr.

Dass mit dem Scrollen wollte die Richterin nicht so recht glauben, schlug letztendlich aber doch vor, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwältin stimmte zu.

Hakenkreuz auf dem Oberschenkel

Die Vorstrafen von Max M. entsprangen eher unpolitischen Motiven. Anfang Februar 2015 war er in Angermünde verprügelt worden. Zwei Personen sollen dabei beobachtet worden sein, wie sie Max M. erst niederschlugen und sich dann mit einem Auto davonmachten. Als Rettungssanitäter und Polizei zu Hilfe eilen wollten, soll es zu gewalttätigen Reaktionen des Mannes gekommen sein. Im Krankenhaus entdeckte man noch einen Schlagring in der Hosentasche und eine Hakenkreuztätowierung auf dem Oberschenkel. Verurteilt wurde er dann wegen unerlaubten Waffenbesitzes, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Nur vier Tage nach dem Überfall musste er sich in Schwedt vor dem Jugendrichter verantworten. Im Juli 2014 wollte Max M. seine ehemalige Freundin heimsuchen. Das fand die gar nicht gut und rief die Polizei. Im Ergebnis brachte ihm das ein Jahr Jugendhaft auf Bewährung wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Dazwischen gab es noch eine Verurteilung wegen Unfallflucht. Das ergab dann ein Jahr und zwei Monate Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.



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