[home]   [hintergrund]   [forum]   [blog]   [impressum]
<h1>info-portal rechtsextremismus</h1>
Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark
 
[news]
news >> 2019 >> 191213_01

13.12.2019

Reichsbürger besaß illegal Waffen

Auf ein Neues vor Gericht

Schwedt (ipr) Wegen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Pistole sollte ein Schwedter Reichsbürger eine hohe vierstellige Summe zahlen. Jetzt hat er dem Strafbefehl widersprochen.

Zum Prozess vor dem Amtsgericht Schwedt war Egbert Z. nicht erschienen. Deshalb hatte das Gericht einen Strafbefehl von 180 Tagessätzen zu je 40 Euro verhängt. Damit war er nicht einverstanden. Er behauptet, kein Reichsbürger zu sein.

Das befreit ihn aber nicht vom Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitzes. Ursprünglich verfügte der 57-Jährige über eine Waffenbesitzkarte. Die war allerdings von der zuständigen Waffenbehörde widerrufen worden. Der Grund war der zufällige Fund ein Dokuments des "Deutschen Amt für Menschenrechte" gemeinsam mit seiner Schützenverband-Mitgliedskarte.


screenshot: ipr

Abschweifen nach Ur

Das "Deutsche Amt für Menschenrechte" wird vom Verfassungsschutz der Reichsbürgerszene zugerech- net. Gegründet wurde es von dem deutschen Mustafa Selim Sürmeli. Sürmeli behauptet, er wäre Professor an der Akademie für Menschenrechte, ein nicht existierendes Fantasieprodukt. Er finanziert sich durch Spenden seiner Gefolgschaft, den Verkauf von wertlosen Fantasiedokumenten sowie durch kostenpflichtige Seminare.

Anhänger von Selim Sürmeli waren 2016 bei der Zwangsräumung des Reichsbürgers Adrian Ursache anwesend, bei der Ursache auf einen SEK-Beamten anschoss. Im Anschluss rechtfertigten Sürmelis Anhänger diese Gewalttat und unterstützten Ursache und dessen Familie.

Zurück nach Schwedt

Als Egbert Z. seine Waffe nicht abgab, erstattete die Waffenbehörde Anzeige. Die Polizei stellte seine halbautomatische Ceska-Pistole sowie zwei Munitionssätze je 22 und 25 Patronen sicher. Darüber hinaus fanden die Beamten "22 pyrotechnische Erzeugnisse polnischer Herkunft", wie Amtsgericht-Sprecher Jan Wilke der Märkischen Zeitung mitteilte. Dann folgte die Anklage.

Der Angeklagte erschien allerdings nicht zur Hauptverhandlung am 12. November, woraufhin die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl für eine Geldbuße von 180 Tagessätzen je 40 Euro forderte und das Gericht dem zustimmte.

Kommende Woche findet nun der nächste Prozessversuch gegen Egbert Z. statt.



Ihre Meinung

zurücknach oben