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20.02.2020

4. Prozesstag um Auseinandersetzung am Flüchtlingsheim

Haftstrafen für Gewalt gegen Flüchtlingskinder

Prenzlau (ipr) Gestern Abend wurden zwei junge Prenzlauer wegen eines Angriffes auf Flüchtlingskinder zu 17 beziehungsweise 8 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Konkret wurde den beiden heute 23 und 21 Jahre alten Männern gefährliche Körperverletzung, die Unterstützung dazu, unerlaubter Waffenbesitz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angelastet.

Der ältere der beiden Männer, Dominique R., muss in eine geschlossene Entzugsanstalt, um seine Drogen-und Alkoholkrankheit zu bekämpfen. Außerdem bekommt das Messeropfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 1200 Euro.

Das Schöffengericht in Prenzlau sah es als erwiesen an, dass die beiden heute 23- und 21-Jährigen im Mai 2019 Flüchtlingskinder mit einem verbotenen Springmesser und einer abgebrochenen Bierflasche angegriffen haben Dazu hat Dominique R. einen Jugendlichen mit dem Messer fast den Daumen abrasiert. Tatort war der Bürgersteig vor dem Haupteingang des Prenzlauer Heimes. Im Vorfeld des Angriffes hat es einen verbalen Schlagabtausch gegeben.

Die beiden Täter waren geflohen und kurz nach der Tat von der Polizei gestellt worden. Lucas H. musste mit einer klaffenden Schnittwunde an der Kniekehle ins Krankenhaus eingeliefert werden und wurde sofor operiert. Wie es zu dieser Wunde kam, konnte während des Prozesses nicht geklärt werden.

In einem zweiten Fall, der in diesem Prozess mitverhandelt wurde, ist Dominique R. wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 19 Monaten Haft verurteilt worden. In diesem Fall war seine Waffe eine Schreckschusspistole, die er nach Auffassung des Gerichtes auf Körper und Gesicht seiner beiden Kontrahenten nach einem Streit über Lärmbelästigung abgefeuert hatte.



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