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05.05.2020am 06.02.2020

Nazi zu drei Jahren Haft verurteilt

Der Angeklagte gibt den reuigen Sünder

Prenzlau (ipr) Er war an der Ermordung von Bernd Köhler beteiligt. Hat dafür neun Jahre und drei Monate gesessen. Gestern ist er vor dem Schöffengericht in Prenzlau erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der 33-Jährige hatte Frauen, Ausländer und Saufkumpanen geschlagen, genötigt und beleidigt. Dazu kamen noch Sachbeschädigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation. Das Urteil ist rechtskräftig.

Am 15.10.2018 kam Christian W. nach neun Jahren und drei Monaten aus dem Knast. Er war am 22. Juli 2008 an der Ermordung des Templiners Bernd Köhler beteiligt. Am 25.01.2019 schlug er das erste Mal wieder zu. Es traf seine ehemalige Freundin. Nach zahlreichen weiteren Attacken wurde er am 10.08.2019 in U-Haft genommen. Gestern wurde er aus der Entzugsanstalt in Eberswalde in Handschellen im Prenzlauer Amtsgericht vorgeführt.

Der Prozessbeginn machte klar, es hatte im Vorfeld schon Gespräche zwischen Gericht und Verteidigung gegeben. Christian W. wollte reinen Tisch machen, um mit seiner Therapie beginnen zu können. Er würde gestehen und dafür ein für ihn akzeptables Urteil bekommen. Drei Jahre standen im Raum und die Einweisung in die Entzugsanstalt. Einziges Problem stellte die für Christian W. überraschende Nebenklage dar.


screenshot: ipr

Josefine S. war nach eigenen Angaben für etwa drei Monate mit dem Angeklagten zusammen gewesen und hatte sich nach Ende der Beziehung die Augenbraue an einer Tischkante aufgeschlagen. Wobei W. die Verantwortung dafür hatte, dass der Kopf in Richtung Tischkante flog. Danach wurde sie noch von ihm mit einem Hammer bedroht und ihr Kopf gegen eine Fensterscheibe gestoßen. 1500 Euro waren angedacht und W. zierte sich. Das Gericht machte klar, dass es die Summe für angemessen hielt und W. gab letztendlich klein bei. "Fotze", "Türkenschlampe" und "Hurentochter" sollen sein Standardrepertoire gegenüber Frauen gewesen sein.

Josefine S. war die einzige Zeugin, die das Gericht hörte. Alle weiteren Opfer hatte das Gericht gar nicht erst geladen, weil ja der Verteidiger im Vorfeld ein Geständnis angekündigt hatte. Für die Prozessökonomie ein durchaus akzeptables Vorgehen. Ob das die Opfer auch so sehen, bleibt unklar.

Zum Beispiel die drei indischstämmigen Jugendlichen in Templin, die er im Mai 2019 aus dem Nichts heraus beleidigte als: "Kanake", "Negerarschloch", "Nigger". Und die Faust durfte da auch nicht fehlen. Usw, usw.

Passend ist noch der von Polizisten beobachtete Hitlergruß beim "Freiwild"-Konzert in Prenzlau im Mai 2019 und das Abziehen seiner Jacke mit "Blood & Honour"-Triskele durch Polizisten der Mobilen Einsatzeinheit gegen Gewalt und Ausländerfeindlichkeit (MEGA). Die Jacke, die gestern im Gericht als Beweismittel vorgezeigt wurde, bekommt er zurück. Allerdings ohne den Aufnäher. Der wurde eingezogen.

Sollte Christian W. mit seinem Entzug und seine Therapie Erfolg haben, wird er spätestens im August 2021 wieder in Freiheit sein.



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