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news >> 2020 >> 201014_01

14.10.2020

Marco Sch.: Haftstrafe rechtskräftig

Angeklagter zieht Berufung zurück

Neuruppin (ipr) Ein Prenzlauer Nazi hat gestern vor dem Landgericht Neuruppin seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Prenzlau zurückgezogen. Damit muss der Mann wegen Körperverletzung für acht Monate ins Gefängnis.

Gemeinsam mit dem Rechtsextremisten Marco M. hatte er im Juni 2019 einen 24-jährigen Syrer fremdenfeindlich angepöbelt. Der bekam Angst und alarmierte die Polizei. Marco Sch. ließ im Prozess seinen Anwalt erklären, dass er lediglich verhindern wollte, dass der Mann die Polizei anruft. Dabei habe er ihm wohl das Handy aus der Hand geschlagen und ihn versehentlich wohl auch im Gesicht getroffen.

Der Faustschlag ins Gesicht war somit unstrittig. Strittig war nur das Motiv. Der Kumpel des Schlägers, Marco M., hatte auch noch ein Messer gezogen. Zugestochen oder bedroht hat er den jungen Syrer damit zum Glück nicht. Deshalb wurde er auch nicht angeklagt. Die Nazis flohen anschließend vom Ort des Geschehens.

Im Juli 2002 war Marco Sch. gemeinsam mit seinem Bruder und einem dritten Rechtsextremisten an der Folterung und Tötung des 16-jährigen Marinus Schöberl in Potzlow beteiligt gewesen. Anschließend hatten sie den Schüler in einer Güllegrube verscharrt. Dafür und einer weiteren Gewalttat gegen einen Flüchtling war er damals zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. 2016 kam er vorzeitig aus der Haft und sollte sich vier Jahre bewähren. Hat er wohl nicht geschafft!

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