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news >> 2021 >> 210220_01

20.02.2021

Der Angeklagte hat zu viel auf dem Kerbholz

Sechs Monate Haft für ein "Sieg Heil"

Neuruppin (ipr) Am Freitag ist ein Prenzlauer Nazi vor dem Landgericht Neuruppin wegen eines "Sieg Heil" Rufes zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Einen Monat weniger als in der ersten Instanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In diesem Berufungsverfahren hat sich Ramon A. im Gegensatz zum ersten Prozess vor dem Amtsgericht in Prenzlau zu den Vorwürfen geäußert. Nicht er sondern eine andere Person habe "Sieg Heil" gerufen. Nach der Beweisaufnahme, so die Gerichtssprecherin, ist das Gericht den Aussagen des Angeklagten nicht gefolgt. Den einen Monat Abschlag erhielt der Angeklagte, weil die Tat mittlerweile 1 ¼ Jahr zurückliegt.

Ramon A. hatte am 14.11.2019 das Gefängnis verlassen. Er hatte eine neunmonatige Haftstrafe abgesessen, weil er gemeinsam mit Kumpel Andy E. vor laufenden Überwachungskameras im Prenzlauer Marktkauf aus Getränkebüchsen eines österreichischen Herstellers voller Lust ein Hakenkreuz gebastelt hatte.

Neun Tage später werden Polizisten gegen vier Uhr Morgens zu einem Einsatz wegen Ruhestörung ins Prenzlauer Obdachlosenheim gerufen. Die Beamten folgen dem Lärm in den ersten Stock und stoßen in einem Zimmer auf fünf Personen, die Trinken, reden und laute Musik hören. Und die so gar nicht bereit sind, die Musik leiser zu stellen und sich ruhiger zu verhalten. Einer von denen ist Ramon A. Er trägt am Revers seiner Bomberjacke zwei Anstecknadeln mit Hakenkreuzen. Darauf angesprochen, steckt Ramon A. die Anstecknadeln in die Tasche, merkt aber an, dass dies drinnen nicht verboten sei. Außerdem trägt er ein schwarzes T-Shirt bedruckt mit weißen Doppelsigrunen und Hakenkreuzen.

Die Polizisten lösen die Feier auf und schicken die Partygäste nach Hause, nicht ohne ihren Abgang zu beobachten. Ramon A. lässt den Macker raushängen und ruft "Sieg Heil" und "Fette Beute". Die Polizisten lassen die Handschellen klicken und Ramon A. verbringt den Rest der Nacht auf dem Revier.

Das Berufungsgericht schloss eine Bewährung aus. Zu viele Vorstrafen, zu viele davon einschlägig. Sechzehn Einträge im Bundeszentralregister. Ramon A. ist ein Überzeugungstäter.

siehe auch
Alter Bekannter vor Gericht"



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