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news >> 2021 >> 210331_01

31.03.2021

Der Angeklagte bleibt auf freiem Fuß

Prinzip Hoffnung unterstützt von Bewährungshilfe

Prenzlau (ipr) Am Freitag ist ein Heranwachsender vor dem Jugendschöffengericht in Prenzlau zu einer achtmonatigen Jugendstrafe verurteilt worden. Verurteilt worden ist er wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollzugsbeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung. Die Strafe wurde zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der junge Rechte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb der nächsten drei Monate leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sein Opfer war ein 16 jähriger Syrer, der mit seinen Eltern in Deutschland Zuflucht gesucht hat. Ole P. hat ihn geschlagen und getreten und das Knie zwischen die Rippen seines Opfers gerammt. Ole P. war teilweise geständig. Ob er allerdings einen Ausländer vertrimmen wollte oder ob er einen dicken Max vor den Jugendlichen markieren wollte, ein Motiv für den Schläger fand das Gericht nicht. Der ermittelnde Staatsschützer im Zeugenstand sagte, man habe reichlich mit ihm zu tun.

Ole P. war nicht der alleinige Täter am Prenzlauer Jugendhaus im Georg-Dreke-Ring. Da waren Noah K. (18) und Zinar G. (16). Beide hatten einiges an jenem 13. Februar 2020 mit dem Opfer zu bereden. Noah K. drückte ihn an die Wand, Zinar G. wollte ihm eine Verpassen, traf aber nur die zum Schutz erhobene Hand von Hamza K. Dann trat Ole P. auf den Plan, obwohl er keine eigenen Karten im Spiel hatte. Drum herum standen wohl reichlich Jugendliche und schauten zu. Eingegriffen für Hamza K. hat niemand.

Hamza K. soll seine Grenzen gegenüber den anderen Jugendlichen mit denen er am Jugendhaus abhing nicht gekannt haben. In den Zeugenaussagen ist von Handys wegnehmen, sexistischen Beschimpfungen und Demütigungen die Rede. Hamza K. bestritt übergriffig geworden zu sein, räumte Beschimpfungen ein. Allerdings nur als Reaktion. Hamza K. soll seine Handlungen als Spaß bezeichnet haben. Spaß, den scheinbar nur er verstand.

Noah K. und Zinar G. sagten vor Gericht aus. Dabei haben sich beide noch wegen ihres Anteils an der gefährlichen Körperverletzung vor dem Jugendrichter zu verantworten. Während Zinar G. seinen Erinnerung freien Lauf ließ, versuchte Noah K. den Angeklagten zu decken. Es gelang dem Gericht nicht herauszubekommen, ob der Angriff auf Hamza K. unter den Dreien vorher abgesprochen war. Dass aber einige Jugendliche nur darauf warteten, Hamza K. endlich Mal die Meinung zu geigen, ist unstrittig.

Der Widerstand …

Ole P. war im Krankenwagen verbal und körperlich gegenüber Pfleger und Polizisten ausgerastet. Wegen Suizidgefahr sollte er in eine Klinik eingeliefert werden. Er hatte seiner Freundin, die sich von ihm trennen wollte, ein Foto von Eisenbahngleisen geschickt haben. Das Foto war wohl so aufgenommen, dass der Fotograf mitten auf den Gleisen stehen musste. Die Freundin alarmierte daraufhin die Polizei, und der Ärger nahm seinen Lauf.



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