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news >> 2023 >> 230206_01

06.02.2023

Sammelverfahren vor Gericht

Zwei Schlägerpärchen

Prenzlau (ipr) Am Donnerstag begann der Prozess gegen ein rechtes Schlägerpärchen aus Prenzlau vor dem dortigen Jugendschöffengericht. Verhandelt werden mehrere Gewaltdelikte, unerlaubter Waffenbesitz, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Raub. Es sind drei Prozesstage geplant.

Während die 21-jährige Juliette V. von ihrem Recht Gebrauch machte zu den sie betreffenden Anklagepunkten zu schweigen, ließ ihr Verlobter Tom P. seinen Anwalt seine Einlassungen zu den Anklagepunkten verlesen. Er gestand dabei nur das offensichte ein. Ob er weitere Fragen im Prozess zulässt, ist noch unklar. Der 21-Jährige wurde aus der Jugendvollzugsanstalt in Wriezen vorgeführt.

Anklage l

Die Staatsanwaltschaft wirft Tom P., Juliette V. und dem 25-jährigen Bastian G. vor, am 28. Mai 2021 am Prenzlauer Marktberg einen 14-jährigen Syrer rassistisch beleidigt und körperlich angegriffen zu haben. Dabei soll ein Schlagring zum Einsatz gekommen sein.

Tom P. bestreitet den Einsatz eines Schlagringes. Er verweist in seiner schriftlichen Einlassung auf Fotos, die vom Gesicht des Opfers nach der Tat auf der Polizeiwache gemacht wurden. Da sei kein Blut zu sehen. Hätte er mit dem Schlagring geschlagen, müsste da Blut fließen. Außerdem sei der Syrer gegen sein Fahrrad gefahren, habe ihn als „Hurensohn“ beleidigt und seine Verlobte angegriffen.

Der vermeintliche Mittäter Bastian G. wurde in Handschellen vorgeführt. Er war im Oktober 2022 vor dem Landgericht in Neuruppin wegen mehrerer Gewaltdelikte zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden und sitzt derzeit in Wulkow ein. Weil G. zum Tatzeitpunkt kein Heranwachsender mehr war, scheint das Verfahren abgetrennt worden zu sein. Bastian G. beantwortete die Fragen zum Tathergang nicht. Das ist sein gutes Recht. Er muss zwar vor Gericht die Wahrheit sagen. Wenn er sich mit seiner Aussage allerdings selbst belasten würde, darf er schweigen.

Das Opfer, Mahmud H. erkannte die beiden Angeklagten wieder. Das wurde im Verlauf seiner Aussage klar. Er und sein Bruder seien mit dem Fahrrad unterwegs gewesen. Auf dem Heimweg von der Schule. Er schilderte den Schlag mit dem Schlagring, der ihm das Nasenbein brach. Er schilderte, dass die Frau ihn von hinten an den Haaren zog und mit den Fingernägeln die linke Gesichtshälfte zerkratzte. Er schilderte, dass er zu Boden ging.

Warum er denn überhaupt vor der Apotheke angehalten habe, wollte ein Verteidiger wissen. Er wollte auf seinen Bruder warten, der wegen der roten Ampel zurückgeblieben war.

Der ein Jahr ältere Wael H. wollte seinem Bruder helfen und bekam eine Bierflasche von dem dritten Angreifer in den Rücken. Die Flasche zerschellte am Boden. Der Boden war mit Blut befleckt. Sein Bruder sei von Tom P. mit den Armen umschlungen worden. Dann habe Tom P. dem Bruder das Knie in den Magen gerammt.

Gut gedacht, schlecht gemacht

Erst als ein Bekannter mit dem Wagen anhielt und fragte was los sei, seien die Angreifer verschwunden. Wael H. gab an, sowohl vom Gesicht seines Bruders als auch von dem Blut und den Glasscherben auf dem Bürgersteig Fotos gemacht zu haben.

Für das unblutige Gesicht des Bruders hat er eine einfache Erklärung. Ein Polizist auf der Wache habe das Nasenbluten mit Papierstöpseln gestillt und seinen Bruder dann gesagt, er solle sich sein Gesicht abwaschen. Danach wurden erst die Fotos gemacht, die sich in den Akten befinden. Er habe dann seine Fotos per E-Mail an die Wache geschickt. Außerdem habe er bei seiner Vernehmung die Fotos dem Polizisten gezeigt. Dazu gibt es, so der Richter, eine Aktennotiz. Die Fotos befinden sich allerdings nicht in der Akte.

Der Polizist, der die Anzeige aufgenommen hat und der vernehmende Beamte des Staatsschutzes werden am 2. Prozesstag zusätzlich gehört werden und hoffentlich Klarheit in die Sache bringen.



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