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news >> 2023 >> 230310_01

10.03.2023

Ex-AfDler vor Gericht

Unter Parteifreunden

Prenzlau (ipr) Wenn zwei AfDler nach der Methode Kalbitz aufeinandertreffen, kann das durchaus vor dem Strafrichter enden. In diesem Fall war es eine Strafrichterin. Und die stellte fest, dass die Schuld des Angeklagten wohl gering sei. Sie stellte das Verfahren wegen Körperverletzung nach 153 Strafprozessordnung ein.

Bundestagswahlkampf. Die AfD-Tour stoppt am 9. Januar 2021 in Templin. Marcel D., der Vorsitzende des Ortsverbandes Panketal hat sich als Ordner zu Verfügung gestellt. Zwei Gäste der Wahlkampfveranstaltung – die barnimer Kreistagsabgeordneten Norbert B. und Heinz-Dieter P. -geraten in Streit. Es wird sehr laut. Marcel D. geht dazwischen und schlichtet. Das soll es gewesen sein. Einer der Geschlichteten sah das anders und erstattet Anzeige. Der soll durch einen Verband erkennbar eine Verletzung an der Schulter gehabt haben. Marcel D. soll bei seinem Schlichtungsversuch gezielt diese Verletzung angegriffen haben und seinem vermeintlichen Opfer Heinz-Dieter P. damit große Schmerzen zugefügt haben. Dafür hat er auch einen Strafbefehl erhalten. 40 Tagessätze zu je 20 Euro. Dem Strafbefehl hat er widersprochen. So kam der Fall vor Gericht. Marcel D. sagt, er habe die beiden Streithähne getrennt. Mehr war nicht. Zwei Zeugen bestätigen seine Version. Eine Zeugin sagt, er habe gezielt die Verletzung angegriffen.

Bleibt das vermeintliche Opfer Heinz-Dieter P. Der hat es vorgezogen, den ersten Prozesstag zu schwänzen. Zum zweiten Prozesstag stand die Polizei früh morgens vor seiner Haustür in Eberswalde. Niemand öffnete. Dass sie das vermeintliche Opfer nicht Anhören konnte, für die Richterin der Grund, das Verfahren statt eines möglichen Freispruches nur wegen geringer Schuld einzustellen.

Rächer gepeinigter Frauen

Marcel D. hat die AfD mittlerweile verlassen. Im Dezember 2022 ist der Kommunalpolitiker („Die Konservativen“) sowie zwei weitere Männer wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Amtsgericht Bernau zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Das Gericht war zu der Überzeugung gelangt, dass er daran beteiligt war, als im März 2015 ein Mann erst entführt, dann verprügelt und schließlich nackt in einem Wald bei Bernau ausgesetzt wurde. Während der Verhandlung hat er seine Unschuld beteuert. Gegen das Urteil ist er in Berufung gegangen.



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