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news >> 2023 >> 230418_01

18.04.2023

Angriff auf Polizisten bei Anti-Coronademo

Verurteilter halbwegs aus dem Verkehr gezogen

Prenzlau (ipr) Mit einem Schlagring in der Tasche auf eine Demo zu gehen und dort dann Polizisten zu beschimpfen, ist keine gute Idee. Das bekam am Donnerstag ein 21-jähriger Nordwestuckermärker zu spüren, der vor dem Jugendrichter in Prenzlau zu einer Haftstrafe von 11 Monaten verurteilt worden ist. Die Haftstrafe wird zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.

Dem jungen Rechten Kevin S. wurde vorgeworfen am 28.03.2022 auf einem Montagsspaziergang gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung in Prenzlau im betrunkenen Zustand Polizistinnen und Polizisten mit den Worten „Alle Bullen sind Schweine“ beleidigt zu haben. Als Polizisten ihn zur Feststellung seiner Personalien aus der nicht angemeldeten Demo holten, soll er sich gewehrt und nach den Polizisten geschlagen und getreten haben, ohne sie allerdings zu treffen. Auf der Suche nach den Ausweispapieren sollen die Polizisten einen Schlagring entdeckt haben.

Geständig

Kevin S. gestand die Vorwürfe. Er könne sich nicht mehr genau erinnern, weil er reichlich getrunken hatte. Beschimpft habe er die Polizisten, weil er nicht gefilmt werden wollte. Und gewehrt habe er sich, weil die Polizisten ihn so grob angefasst haben. Das ein Schlagring ein verbotener Gegenstand sei, habe er nicht gewusst. So die Einlassung des Angeklagten.

Drei Polizisten und eine Polizistin waren als ZeugInnen geladen. Drei bestätigten die Anklagepunkte. Der vierte Beamte beschrieb, dass er von dem Angeklagten einen leichten Schlag erhalten habe. Das sei geschehen bevor der Schlagring entdeckt worden sei. Das führte zu einer Verschärfung der Anklage. Wegen des Mitführens einer Waffe wurde aus dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein besonders schwerer Fall von Widerstand. Das bedeutet eine Mindeststrafe von sechs Monaten Haft.

Kevin S., der ohne Rechtsbeistand vor das Gericht er schienen war, verzichtete auf einen Prozessabbruch mit anschließender Neuauflage des Verfahrens wegen der geänderten Anklage.

Interessant war die Aussage der Polizistin, dass sie sich gut an den Fall erinnern könne, weil die Montagsspaziergänge in der Regel friedlich verliefen.

Von Seiten der Jugendgerichtshilfe wurde dem Heranwachsenden keine Reifeverzögerung attestiert. Dementsprechend wurde er nach Erwachsenenstrafrecht behandelt.

Schuldig

Der Richter sprach Kevin S. schuldig wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall (Treten und Schlagen), versuchter Körperverletzung, Beleidigung (Bullenschweine), Verstoß gegen das Waffengesetz (Schlagring) und Verstoß gegen das Demonstrationsrecht (Schlagring). Dafür erhielt er neun Monate Haft. Hinzuverbunden wurden noch zwei frühere Geldstrafen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr mit Fahrrad und E-Scooter. Das ergab dann die 11 Monate Haft. Außerdem bekommt er einen Bewehrungshelfer, muss regelmäßig wegen seiner Alkoholkrankheit zur Suchtberatung. Und einen Führerschein darf er vorläufig auch nicht machen.

Eine frühere Strafe wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen war nicht mehr gesamtstrafenfähig.



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