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03.02.2024
Foto der NSDAP-Flagge gepostet
Verhandlung geschwänzt
Prenzlau (ipr) Nachdem ein Angeklagter am Donnerstagmorgen nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen war, erließ der Jugendrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 30 Tagessätze wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Marian K. wird vorgeworfen in einer Gruppe des Instant-Messaging-Dienstes "WhatsApp" ein Foto der NSDAP-Flagge – rot mit Hakenkreuz in weißem Kreis – veröffentlicht zu haben. Ein unbekanntes Gruppenmitglied hatte den Uckerfelder daraufhin angezeigt.
Zum Tatzeitpunkt galt der Fachinformatiker im dritten Lehrjahr als Heranwachsender. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe hatte mit dem jungen Mann gesprochen und am Donnerstag den Jugendrichter empfohlen, den heute 22-Jährigen als Erwachsenen zu behandeln.
Der Jugendrichter erließ den Strafbefehl, der sich an dem geschätzten Netto-Monatseinkommen orientiert, 30 Tagessätze zu je 30 Euro.
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