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06.01.2025 Verurteilt für das öffentliche Zeigen des HitlergrußesDer Alkohol brachte es an den TagPrenzlau (ipr) Mitte Dezember sind zwei Templiner wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und vorsätzlicher Volltrunkenheit vor dem Amtsgericht in Prenzlau zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer im Juni 2023 in Templin mehrfach öffentlich den Hitlergruß gezeigt haben. Während der 66-jährige Albrecht W. zu 40 Tagessätzen von je 5 Euro wegen vorsätzlichen Volltrunkenheit verurteilt wurde, erhielt der 42-jährige Manuel M. 100 Tagessätze zu je 15 Euro. Einbezogen wurde in diese Strafe ein Strafbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Das teilte ein Sprecher des Amtsgerichts mit. Was war passiert? Am frühen Abend des 08.06.2023 meldete sich ein Zeuge bei der Polizei, um mitzuteilen, dass in der Templiner Seestraße mehrere offensichtlich Betrunkene andere Passanten verbal angehen und dazu noch den sogenannten Hitlergruß zeigen würden. Die ankommenden Polizisten konnten tatsächlich drei Männer im Alter von 40, 45 und 65 Jahren ausmachen. Der Jüngste und der Älteste hatten Atemalkoholwerte von 2,02 und 2,54 Promille aufzuweisen. Der damals 65-jährige Werner A. zeigte dann auch noch im Beisein der Beamten den Hitlergruß. Der Templiner verbrachte die kommenden Stunden im Gewahrsam der Polizei, wo er seinen Rausch ausschlafen konnte. Nachdem der damals 40-jährige Manuel M. aus der polizeilichen Maßnahme entlassen worden war, hatte er nichts Besseres zu tun, als sein Fahrrad zu holen und damit noch einmal in die Seestraße zurückzukehren. Natürlich waren die 2,02 Promille, die er zuvor gepustet hatte bei den Polizisten nicht vergessen! Er musste im Krankenhaus Templin sich eine Blutprobe abnehmen lassen. So kamen für ihn nun noch Ermittlungen wegen einer Trunkenheitsfahrt hinzu. Ansonsten lautete der Vorwurf, alle drei Herren betreffend, auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Was aus dem dritten Mann geworden ist, der im Juni 2023 mit den beiden Verurteilten unterwegs war, bleibt unklar. Ihre Meinung |