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12.01.2025 Impfgegner vor GerichtNach Protesten Polizist angegriffenSchwedt (ipr) Am Donnerstag sind vor dem Amtsgericht Schwedt zwei Männer aus der Reichsbürgerszene zu Geldstrafen verurteilt worden. Ihnen wurden Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Vom Vorwurf der Nötigung sind sie gemeinsam mit einem dritten Angeklagten freigesprochen worden. Der Saal 106 des Schwedter Amtsgerichts war gut gefüllt mit Anhängern der Reichsbürgerszene und AfDlern. Am Eingang gab es - wie bei Prozessen mit Reichsbürgerbeteiligung mittlerweile üblich - Personenkontrollen. Zwei der Angeklagten kann man der Gruppierung "Bismarks Erben" zuordnen. Einer ist AfD-Stadtverordneter. Alle drei Angeklagten machten von ihrem Recht Gebrauch, zu den Vorwürfen zu schweigen. Nur der Rentner Dirk R. ließ sich anwaltlich vertreten. Blick zurück Am Morgen des 26.01.2022 demonstrierten etwa 40 Corona-Impfgegner gegenüber der Einfahrt der Gesamtschule Talsand in der Rosa-Luxemburg-Straße gegen ein Impfangebot des Landkreises, das an diesem Morgen den Schülern unterbreitet werden sollte. Für die Einfahrt des Impfbusses hatte der Schuldirektor einen Trauerkranz zum Gedenken an einen tags zuvor tödlich verunglückten Schüler umplatzieren lassen. Der 13-Jährige war Fahrrad fahrend an einem unbeschrankten Bahnübergang von einem Zug erfasst worden. In den sozialen Medien soll ein Zusammenhang zwischen dem Tod des Jungen und der Impfaktion des Landkreises hergestellt worden sein. Das wiederum soll zur Protestaktion vor der Schule geführt haben. Die Nötigung Die drei Angeklagten wollten den Schuldirektor für das Wegräumen des Kranzes zur Rede stellen. Im Zeugenstand sagte der, dass die drei Männer sehr aggressiv gewesen wären. Sie wären zu nah an ihn herangetreten. Beleidigungen wären gefallen. Er könnte sich aber nur noch an Sätze wie "Wir wissen wo du wohnst" und "Wir wollen dem deutschen Schüler gedenken" erinnern. Als der Angeklagte Andreas K. den Schuldirektor in der Verhandlung nach dessen Verantwortung für den Tod des Schülers fragte, wurde klar, dass dieser Unsinn auch drei Jahre nach dem Tod des Jungen immer noch in den Köpfen vom Menschen spukt. Die Strafrichterin unterband die nicht zur Sache gehörende Frage. Trotzdem war es der Schuldirektor, der die drei Angeklagten vom Vorwurf der Nötigung entlastete. Er sagte aus, dass die Blockade des Busses nachdem er das Tor geöffnet hatte etwa fünf bis zehn Minuten gedauert habe. Dann habe der Bus auf den Schulhof fahren können. Der Direktor berief sich bei seinen Zeitangaben auf ein Protokoll des Vorfalls, das er kurz danach für den Schulrat angefertigt hatte. Damit war auch für den Staatsanwalt der Vorwurf der Nötigung vom Tisch. War er in seiner Anklage doch von einem Blockadezeitraum von etwa 45 Minuten ausgegangen. Der Widerstand Anders sieht es mit dem Widerstandshandlungen aus. Nachdem der Impfbus die Schule erreicht hatte, sahen sich die Insassen den Protesten ausgesetzt. Ihnen seien "Mörder"-Rufe entgegen geschnallt, sagte die Impfkoordinatorin des Landkreises aus. Die Türen des Busses seinen bedrängt worden. Man habe nicht aussteigen können. Etwa 40 Minuten habe es gedauert bis der Bus auf den Schulhof hätte fahren können. Die Polizei sei informiert worden. Als die Polizei ankam, versuchte der heute 65-jährige Dirk R. zu flüchten. Daraufhin wurde der Mann festgehalten, was ihn nicht daran hinderte, sich weiterhin sämtlicher Klärungsversuche zu verweigern und Widerstand zu leisten. Der Polizist beschrieb diesen Widerstand mit festhalten am Schulzaun und ständigen Hula hoop-Bewegungen. Außerdem soll er die anderen Demonstranten aufgefordert haben, die Situation zu filmen oder zu fotografieren. Daraufhin soll der heute 55-jährige Uwe K. den Polizisten von hinten gepackt und von seinem Kumpel weggezogen haben. Dieser sei dann geflohen. Für sein Verhalten wurde Dirk R. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu 60 Tagessätzen von je 30 Euro verurteilt. Uwe K. wurde wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 100 Tagessätzen von je 30 Euro verurteilt. Während das Bundeszentralregister für Dirk R. und Andreas K. keine Einträge auswies, fanden sich bei Uwe K. zwei Einträge. Er war zuvor bereits für das Fälschen von Gesundheitszeugnissen und für einen Verstoß gegen das Versammlungsrecht verurteilt worden. Andreas K. habe sich nach Ankunft der Polizisten kooperativ verhalten, so die Kollegin des angegriffen Polizisten, und habe seine Personalien feststellen lassen. Er war an den Widerstandsaktionen nicht beteiligt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Ihre Meinung |