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03.02.2025 Nazi-Barde zu einer Geldstrafe verurteilt14-jährige Schülerin vom Rad geschlagenPrenzlau (ipr) Ein Nazi-Barde aus Templin ist am Freitag wegen Körperverletzung in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor dem Amtsgericht in Prenzlau zu einer Geldstrafe von 105 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 44-Jährige Anfang November 2023 eine damals 14-jährige Schülerin beim Überholen durch einen Schlag ins Gesicht vom Rad geholt hatte. Sebastian D. war am späten Nachmittag zu Fuß mit Ehefrau und zwei Kleinkindern mit Kinderwagen auf der Fahrradstraße in der Ringstraße unterwegs gewesen als er von einer Gruppe Jugendlicher auf ihren Fahrrädern überholt wurde. Das Opfer war eine Nachzüglerin, die mit Achtungsrufen auf sich aufmerksam gemacht hatte. Als sie mit Sebastian D. auf gleicher Höhe war, schlug der sie ins Gesicht und brachte sie dadurch zu Fall. Sowohl Sebastian D. als auch seine Ehefrau, die als Zeugin geladen war, machten von ihrem Recht Gebrauch, sich zu dem Angriff nicht zu äußern. Da die junge Frau die Fahrradfahrt eigentlich mit ihrem Handy Filmen wollte, hatte sie die Aufnahme-App gestartet. Das Handy hatte sie allerdings in ihre Jackentasche gesteckt. So gab es zwar keine Filmaufnahmen aber eine Tonaufnahme von der Attacke und den Äußerungen danach. Gegenrede kann zu den Inhalten nicht schreiben, da die Aussage des Opfers und das Abspielen verpasst wurde. Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer davon, dass die junge Frau „Was soll das?!“ gerufen haben soll. Die Staatsanwältin forderte ein Haftstrafe von sieben Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Weiterhin forderte sie ein Geldauflage von 800 Euro. Sie sprach davon, dass dem Opfer zwar körperlich nichts passiert sei. Es gäbe aber psychische Belastungen, die bis heute anhielten. Außerdem sei der Angeklagte erst zwei Monate vor der Tat wegen Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Anwalt des Angeklagten, Wolfram Narath, hielt die Aussage des Opfers für unglaubwürdig. Die Tonaufnahme sei zu gut gewesen. Sie muss das Handy in der Hand gehalten haben. Und die Schürfwunden, die das Opfer durch den Sturz gehabt haben will, seien nach Auffassung des Anwalts unter der Bekleidung ausgeschlossen. Er betrieb in seinen Ausführungen eine Täter-Opfer Umkehr. Sprach von einem Rücksichtslose Verhalten der jungen Frau, die im Dunkeln mit „Achtung, Achtung“ heran preschte. Er hielt die Erzählung des Opfers für erfunden und forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Richter sprach Sebastian D. schuldig, blieb beim Strafmaß mit 105 Tagessätzen aber weit hinter den Forderungen des Staatsanwältin zurück. Ihre Meinung |