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news >> 2025 >> 250529_01

29.05.2025

Prozess um die Bedrohung von Katrin Göring-Eckardt

Die Samariterin von Bad Freienwalde

Bad Freienwalde (ipr) Am Montag ist vor dem Amtsgericht in Bad Freienwalde eine 48-jährige Frau wegen Bedrohung der Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Tat fand beim Tanz in den Mai 2024 im Schloss von Bad Freienwalde statt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Katharina B. der damaligen Bundestagsvizepräsidentin mit einem Trinkhalm in der Hand zur Damentoilette im Keller gefolgt war, sich ihr Schulter an Schulter näherte und ihr dort mit Worten wie "Oben warten noch 20 Leute, die dich klatschen wollen" Angst einjagte. Später soll sie gesagt haben "Du solltest Angst haben, du entkommst uns nicht."

Die Angeklagte

Katharina B. hat da eine ganz andere Erzählung: Sie stellt sich als Beschützerin von Katrin Göring-Eckardt dar. Die Stimmung auf dem Fest entwickelte sich gegen Frau Göring-Eckardt. Die hat davon scheinbar nichts wahrgenommen. Katrin Göring-Eckardt soll sich auffällig Verhalten haben. Sie soll laut mitgesungen und geklatscht haben. Das habe die Leute getriggert.

Ohne es konkret zu behaupten, hat die frühere Mitarbeiterin eines AfD-Landtagsabgeordneten in ihrer Aussage den Eindruck erweckt, Katrin Göring-Eckardt habe zu viel Alkohol getrunken. Ein weiterer Zeuge sagte aus, wenn er neue Getränke am Tresen holte, war Katrin Göring-Eckardt ebenfalls da. Ob sie Wasser oder Wein holte, sagte er allerdings nicht. Die Stimmung sei friedlich und gut gewesen. Er sagte aber auch, dass die Leuten pikiert gewesen wären über das ausgelasse Verhalten der Grünen-Politikerin. Irgendwann fiel das Wort "unangemessen". Wobei unklar blieb, ob sich das auf den Tanz in den Mai, auf das Alter der Frau oder auf die Funktion als Bundestagsvizepräsidentin bezog. Klang alles sehr spießig.

Als Katrin Göring-Eckardt auf Toilette ging, will sie mit sich gerungen haben, ob sie die Frau vor der drohenden Gefahr warnen sollte. Immerhin sei die Stimmung ähnlich wie wenige Tage zuvor in Lunow gewesen. Dann habe sich ihr Helfersyndrom durchgesetzt und sie sei Katrin Göring-Eckardt zur Toilette gefolgt. An ihre Worte will sie sich nicht erinnern können. Aber sie will die Grünen-Politikerin gewarnt haben. Die habe das allerdings begriffen. Sie habe nur geantwortet, sie sei privat hier.

Das Opfer

Katrin Göring-Eckardt sagte aus, dass die Stimmung auf dem Fest friedlich und entspannt war. Leute seien zu ihr gekommen und hätten sich mit ihr unterhalten. Sie sei fotografiert und gefilmt worden. Zu ihrem Alkoholkonsum an diesem Abend sagte sie, dass sie das nicht mehr wisse. Sie trinke grundsätzlich wenig Alkohol.  Zur Situation vor der Toilette sagte sie, dass sie sehr wohl  zwischen Warnung und Drohung unterscheiden könne. Sie habe die Sorge gehabt, dass die Frau ihr den angespitzten Trinkhalm in den Hals rammen würde. Die Worte "Oben warten noch 20 Leute, die dich klatschen wollen" haben ihr Angst gemacht. Nach dem Toilettenbesuch sei sie schnell wieder hochgehalten und der Frau erneut begegnet. Dort sollen dann die Worte "Du solltest Angst haben, du entkommst uns nicht." gefallen sein. Katrin Göring-Eckardt wollte sich nicht vom Fest vertreiben lassen. Ging dann aber doch etwa eine halbe Stunde nach dem Vorfall. Bad Freienwaldes Bürgermeister Lehmann habe sie zur Sicherheit zum Auto begleitet.

Der Trinkhalm

Laut Anklageschrift handelt es sich bei dem Trinkhalm mit dem Katrin Göring-Eckardt bedroht worden sein soll um einen schwarzen, angespitzten, 15 cm langen und 7 mm dicken, aus recycelten Holzspänen hergestellten Trinkhalm. Solche Trinkhalme sind an diesem Abend an der Bar ausgegeben worden.

Katharina B. entgegnete, dass sie solche recycelten Halme gar nicht nutze. Sie bringe sich immer ihre eigenen Plastik-Strohhalme mit. Sie zeigte dann dem Gericht eine Packung mit grünen Plastik-Trinkhalmen. Auf die Frage des Staatsanwaltes warum sie Frau Göring-Eckardt mit dem Halm in der Hand hinterhergegangen sei, fand die beredte Angeklagte allerdings keine Antwort.

Für Katrin Göring-Eckardt war der Trinkhalm aus Bambus gewesen und hätte auch die entsprechende Farbe gehabt. Die Angeklagte habe den Halm mit der Spitze nach unten in der Faust gehalten.

Eine Vorgeschichte

In der letzten Aprilwoche 2024 veranstalten die Grünen in Lunow-Stolzenhagen (MOL) einen Bürgerdialog. Der wurde von Protesten begleitet. Nach Ende der Veranstaltung wurde der Wagen von Katrin Göring-Eckardt von Demonstranten blockiert. Die Polizei ermittelt bis heute gegen drei Männer wegen Nötigung. An diesen Protesten war auch Katharina B. beteiligt. Sie trug ein Pappschild mit zwei Aufschriften. Auf der einen Seite stand "Grüne an die Front" und auf der anderen "Menschenverachtende Politik hat eine Farbe". Und sie meinte damit nicht Blau.

Katharina B. sagte, sie habe Katrin Göring-Eckardt nur von weitem gesehen. So weit entfernt kann das nicht gewesen sein. Immerhin muss Katrin Göring-Eckardt sie wiedererkannt haben bei der Aktion vor dem Damenklo.

Das Urteil

Die Richterin verteidigte die Ausgelassenheit auf einer Tanz Veranstaltung und folgte in ihrem Urteil dem Plädoyer des Staatsanwalts. Obwohl Aussage gegen Aussage stünde, hätte er keine Zweifel an der Darstellung von Katrin Göring-Eckardt. Er forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 35 Euro. Die Richterin merkte allerdings an, dass die Sache mit dem Trinkhalm ungeklärt bleibt.



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