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news >> 2025 >> 250701_01

01.07.2025

AfD-Anhänger vor Gericht

Verurteilung wegen Drogen- und Waffenbesitzes

Prenzlau (ipr) Ein 34-jähriger Templiner wurde vor dem Schöffengericht in Prenzlau wegen unerlaubten Drogen- und Waffenbesitzes, unerlaubter Weitergabe von Waffen sowie Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Mann 3000 Euro an das Technische Hilfswerk zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Video, das in einer WhatsApp-Gruppe kursierte. Es zeigt drei Männer mit Waffen: einer abgesägten Pumpgun, einen Revolver und den Angeklagten, Oliver K., mit einem Baseballschläger. Im Video wird ein Mann als "Wichser" und "Stück Scheiße" beschimpft. Im Hintergrund ist eine Reichsfahne in Schwarz-Weiß-Rot zu sehen - ein Hinweis auf die politische Gesinnung des Garagenbesitzers. Ein Blick auf dessen Facebook-Profil zeigt eine Radikalisierung während der Coronazeit mit deutlicher Nähe zur AfD.

Staatsbesuch

Das Video – offenbar mit einem Handy vom Bildschirm eines anderen Handys abgefilmt – gelangte zur Polizei. Aufgrund der darin gezeigten Waffen kam es zu einer Durchsuchung von Oliver K.s Wohnung und Garage. Die Beamten fanden weitere Waffen - eine Pistole sowie zwei Teleskopschlagstöcke – sowie Drogen: Cannabis, Kokain und eine größere Menge Amphetamine.

Daraufhin wurde zusätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels eingeleitet. Der Angeklagte bestritt jedoch, mit Drogen gehandelt zu haben. Die Amphetamine habe er gemeinsam mit Freunden für den Eigenbedarf erworben. Zum Zeitpunkt der Videoaufnahme sei er betrunken gewesen und wütend auf seinen ehemaligen Arbeitgeber, der ihm noch Lohn schulde.

Der Verteidiger betonte in seinem Plädoyer, dass bei der Durchsuchung keine Hinweise auf Drogenhandel gefunden worden seien – etwa Waagen oder Verpackungsmaterial. Das Schöffengericht zeigte sich überzeugt und ließ diesen Anklagepunkt schließlich fallen. Der Prozess fand am 17.06.2025 statt.

§ 86a StGB

Ein parallel geführtes Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt – mangels öffentlicher Verbreitung. Konkret ging es um ein Bild eines Reichsadlers mit Hakenkreuz und Ehrenkranz, das Oliver K. mutmaßlich in seinem WhatsApp-Status gezeigt hatte



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