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news >> 2025 >> 250704_01

04.07.2025

Hitlergruß am Rande eines AfD-Sommerfestes in Templin vor Gericht

Gegendemonstranten den Hitlergruß gezeigt

Prenzlau (ipr) Am Mittwoch ist vor dem Amtsgericht in Prenzlau ein 34-jähriger Templiner zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt worden. Die Strafrichterin sah es als erwiesen an, dass der Mann im September 2024 Gegendemonstranten bei einer AfD-Veranstaltung den Hitlergruß gezeigt hatte. Dabei trug er eine Halskette mit einem Hakenkreuz-Anhänger. Anschließend widersetzte er sich der polizeilichen Identitätsfeststellung und beleidigte die Beamten als "Homos" und "Männer mit kleinen Schwänzen".

Am 7. September 2024 fand von 10:00 bis 20:00 Uhr das Sommerfest des AfD-Kreisverbandes Uckermark auf dem Templiner Marktplatz statt. Ab 14:00 Uhr protestierten Kritikerinnen und Kritiker der Partei gegen die Veranstaltung.

Gegen 16:25 Uhr näherte sich laut Polizei ein Mann der Protestversammlung und zeigte den Hitlergruß. Bei den anschließenden polizeilichen Maßnahmen leistete er Widerstand und musste zu Boden gebracht werden. So kam es zur Anklage gegen Kamil R.

In seiner Aussage bestätigte Kamil R. die Tatvorwürfe, stellte sie jedoch in einen anderen Kontext. Er sei wütend gewesen, weil die Antifa gegen die AfD protestierte. Seiner Meinung nach verhalte sich die Antifa zunehmend „faschistisch“. Daraufhin habe er zwei Finger der linken Hand als Hitlerbärtchen unter die Nase gehalten und den rechten Arm ausgestreckt – allerdings nicht nach oben, sondern nach unten. Die Halskette mit dem Hakenkreuz habe er zwar getragen, jedoch verdeckt unter dem Hemd. Gegenüber der Polizei habe er sich lediglich „steif gemacht“, weil er nicht zu Boden gebracht werden wollte – was jedoch schließlich doch geschah. Dabei sei der Hakenkreuz-Anhänger sichtbar geworden.

Drei Polizeibeamte sagten am Mittwoch als Zeugen aus. Alle bestätigten, dass der Angeklagte den Hitlergruß gezeigt und sich heftig gegen die Maßnahmen gewehrt habe, sodass er zu Boden gebracht werden musste. Dabei erlitt Kamil R. mehrere Schürfwunden, die später in Angermünde ärztlich versorgt wurden.

Die Vorsitzende Richterin hatte keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Seine eigene Aussage bestätige die Tatvorwürfe in wesentlichen Punkten.



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