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news >> 2025 >> 251027_01

27.10.2025

Gericht verurteilt 21-Jährigen aus Templin zu Geldbuße

Ein besonderer Herrentagsgruß

Prenzlau (ipr) Anfang Oktober wurde vor dem Jugenrichter des Amtsgerichts in Prenzlau ein 21-Jähriger aus Templin wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a) zu einer Geldbuße verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Konrad P. hatte den Herrentag (29.05.2025) mit mehreren Freunden am Templiner Lübbesee verbracht. Es soll dabei mächtig gezecht worden sein. Die jungen Kameraden hatten dann den Hitlergruß gezeigt. Zum Zeitpunkt der Tat soll Konrad P. nach Schätzung des Gerichts etwa 2,1 Promille gehabt haben.

Die Gruppe hatte ihr Verhalten offenbar für harmlos gehalten: Ein Teilnehmer stellte ein Foto der Szene später bei Instagram ein. Dadurch wurde der Hitlergruß öffentlich und somit Strafbar. Mit dem Foto als Beweismittel war Leugnen natürlich zwecklos.

Das Gericht verurteilte Konrad P. nach Jugendstrafrecht zu einer Geldbuße in Höhe von 300 Euro, zahlbar an einen gemeinnützigen Verein. Zudem ist er dem Gericht bereits aus einem früheren Verfahren wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung bekannt. Damals war er verwarnt worden und sollte 200 Euro an einen Tierschutzverein zahlen.

In der Verhandlung betonte Konrad P, er gehöre keiner rechten Gruppierung an. Er ist aber ein Kumpel des ebenfalls am 2. Oktober wegen § 86a StGB verurteilten Max K., der zu diesem Prozess als Zeuge geladen war.



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