![]() Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
27.11.2025 1. Prozesstag: Templiner wegen Kinderpornografie vor GerichtDer Angeklagte ist ein WiederholungstäterPrenzlau (ipr) Am Dienstag begann der Prozess gegen einen Templiner Reichsbürger vor dem Schöffengericht in Prenzlau. Dem Mann wird Erwerb, Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Insgesamt soll der Mann in den Jahren 2017 bis 2020 22 mal aus dem Netz Fotos auf seinen Rechner geladen und 4 Fotos an andere User weitergeleitet haben. Die Bilder sollen sexuelle Handlungen mit Kindern zeigen. Ein erster Anlauf diesen Prozess durchzuführen war im Februar gescheitert, weil der Angeklagte sich in einem desolaten gesundheitlichen Zustand befand. Diesmal hat das Gericht einen medizinischen Gutachter bestellt, der den Gesundheitszustand von Thomas K. während der Verhandlung überwacht. Das führte am Dienstag zu einigen Prozesspausen. Reichsbürger Am Montag hatte die vorsitzende Richterin den abgeschnittenen Personalausweis des Angeklagten auf ihrem Schreibtisch vorgefunden. Thomas K. sagte dazu, dass er aus der Bundesrepublik ausgetreten sei. In seiner Stellungnahme zur Anklage teilte der 50-Jährige ganz in Reichsbürgermanier mit, dass der Staatsanwalt überhaupt nicht für ihn zuständig sei. Die BRD sei bei der UNO nicht gelistet. Die vorsitzende Richterin nahm das zur Kenntnis und bat den gelernten Bürokaufmann doch zu den Anklagevorwürfen Stellung zu nehmen. Angeklagte will weg gewesen sein Das tat er dann auch. Er beschuldigte einen ehemaligen Mieter seinen Rechner für die Taten missbraucht zu haben. Er will ihn sogar dabei erwischt und den Mietvertrag sofort gekündigt haben. Außerdem sei er zu den Zeitpunkten der Taten gar nicht in Deutschland gewesen. Tatsächlich hatte er eine Strafanzeige gegen seinen ehemaligen Mieter gestellt. Die Vorsitzende verlas dann die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft zu diesem Verfahren. Als Beweis für seine Abwesenheit an den Tagen an denen die angeklagten Taten mit seinem Computer verübt worden sein sollen, legte K. Übernachtungsbelege eines polnischen Hotels vor. Die Richterin verlas ein Schreiben des Geschäftsführers dieses Hotels aus dem hervorging, dass die Belege dort nicht ausgestellt worden waren. Der Staatsanwalt teilte mit, dass er aufgrund dieser Erkenntnisse ein Verfahren wegen Urkundenfälschung gegen Thomas K. eingeleitet habe. Zeuge I Der Anwalt des Angeklagten war darauf aus, Formfehler bei der Hausdurchsuchung zu entdecken. Die fand ohne den Angeklagten statt. Der lag in der Zeit im Krankenhaus. Stattdessen hatte die Polizei einen Mitarbeiter des Templiner Ordnungsamtes rekrutiert. Er sollte das Vorgehen der Polizei überwachen. Er war dann auch der erste Zeuge am vergangenen Dienstag. Der Anwalt versuchte herauszuarbeiten, dass möglicherweise die falsche Wohnung durchsucht worden ist. Namensschilder gab es nur am Briefkasten des mehrstöckigen Hauses, nicht aber an den Wohnungstüren. Da dies aber nicht die erste Hausdurchsuchung bei Thomas K. war - die momentan letzte fand vor sechs Wochen statt - kann man davon ausgehen, dass die Beamten wussten, was sie taten. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollte bestätigen, dass er in allen Räumen in denen durchsucht wurde anwesend war. Er war sich da nicht sicher. Er sei immer beim leitenden Polizisten gewesen. Zeuge II Der zweite Zeuge war ein Polizist, der an der Hausdurchsuchung vor fünf Jahren beteiligt war. Er sollte bestätigen, dass die Durchsuchungen Raum für Raum mit allen Beteiligten gleichzeitig stattgefunden haben. Das tat er auch. Zeuge III Der dritte Zeuge, der geladen war, ein 65-jähriger Mann aus Röddelin, kam nicht. Er sei verstorben, teilte der Angeklagte mit. Ihre Meinung |