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09.03.2026 Angriffe auf Polizisten und GerichtsvollzieherHaftstrafe für Reichsbürger aus TemplinPrenzlau (ipr) Vor dem Amtsgericht Prenzlau ist am Dienstag vergangener Woche ein 51-jähriger Mann aus Templin wegen mehrfachen Widerstands und tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Überzeugung der Strafrichterin hat sich der Mann in drei Fällen gewaltsam gegen Maßnahmen von Polizisten und Gerichtsvollziehern gewehrt. In zwei Situationen soll er Beamte sogar angegriffen haben. Gerichtsvollzieher mit Handbeil bedroht Der erste Vorfall ereignete sich am 30. April 2021. Zwei Gerichtsvollzieher wollten auf dem Grundstück des Mannes eine Vermögensauskunft durchsetzen. Nachdem der 51-Jährige diese verweigert hatte, versuchten die Beamten einen Haftbefehl zu vollstrecken. Dabei soll der Angeklagte einen Gerichtsvollzieher geschubst und mit dem Tod bedroht haben. Nach Aussage der Beteiligten fragte er: „Was soll auf deinem Grabstein stehen?“ Anschließend habe er ein Handbeil geholt und die Gerichtsvollzieher damit vom Grundstück vertrieben. Handgemenge bei Hausdurchsuchung Am 17. August 2021 wollten Polizeibeamte das Grundstück des Mannes durchsuchen. Der Beschuldigte verweigerte den Zutritt, woraufhin die Beamten versuchten, den Durchsuchungsbeschluss durchzusetzen. Dabei kam es zu einem Handgemenge. Als die Polizisten den Mann zu Boden bringen wollten, soll er nach der Dienstwaffe eines Beamten gegriffen haben. Weiterer Widerstand im Jahr 2025 Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich laut Urteil am 26. März 2025 bei einer weiteren Hausdurchsuchung. Auch dabei soll der Angeklagte Widerstand geleistet und erneut versucht haben, nach der Waffe eines Polizisten zu greifen. Auslöser dieser Durchsuchung war der Verdacht auf den Besitz kinderpornografischer Schriften. Falsche Versicherung an Eides statt In das Urteil floss außerdem eine falsche Versicherung an Eides statt vom 22. März 2022 ein. Gegenüber Gerichtsvollziehern hatte K. angegeben, weder ein eigenes Konto zu besitzen noch Zugriff auf fremde Konten zu haben. Eine spätere Bankenabfrage ergab jedoch, dass er mehrere Konten in Deutschland führte. Weitere Verurteilung Im Dezember 2025 ist K. wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Gegen dieses Urteil hat er Berufung eingelegt, sodass auch dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Mit dem aktuellen Urteil muss sich nun ebenfalls das Landgericht befassen, falls der Angeklagte auch hier Rechtsmittel einlegt. Ihre Meinung |