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31.07.2026
Naziparole im Schwedter Stadtpark gesungen
Staatsschutz ermittelt
Schwedt (ipr) Mit lauten Rufen einer verbotenen NS-Parole haben zwei offenbar alkoholisierte Männer am Mittwochabend im Schwedter Stadtpark einen Polizeieinsatz ausgelöst. Gegen beide wird nun wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB) ermittelt.
Am späten Abend des 29. Juli 2026 fielen im Stadtpark zwei Männer im Alter von 32 und 66 Jahren auf, die mehrfach im Wechselgesang die verbotene Naziparole "Sieg Heil" riefen, wobei der eine "Sieg" und der andere "Heil" rief. Nach Angaben der Polizei standen die beiden offensichtlich unter Alkoholeinfluss. Die Beamten sprachen gegen die Männer einen Platzverweis aus und leiteten Strafanzeigen ein. Die weiteren Ermittlungen hat der Polizeiliche Staatsschutz der Direktion Ost übernommen.
Wechselgesang vor Gericht
Der Wechselgesang geschah vermutlich in der Hoffnung, für das Rufen des einzelnen Begriffes nicht belangt werden zu können. Allerdings gab es bereits Verurteilungen wegen des Wechselgesangs der beiden Worte. Die Süddeutsche Zeitung berichtete Anfang Mai 2026 über die Verurteilung eines Würzburger AfD-Stadtrats. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Angeklagte am frühen Morgen des 29. Juni 2025 gemeinsam mit einer Frau auf dem Gelände einer Tankstelle in Würzburg fünf- oder sechsmal lautstark die verbotene Parole "Sieg Heil" verwendet haben. Dabei soll die Frau jeweils das Wort "Sieg" und der Angeklagte jeweils das Wort "Heil" gerufen haben. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig und die AfD hat Zeitungsberichten zufolge ein Parteiausschlussverfahren gegen den Anwalt eingeleitet.
 
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